Mit dem Arbeitsschwerpunkt Kapitalanlagenrecht helfen wir als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht seit Jahren erfolgreich gewerblichen und privaten Mandanten, die entstandene Vermögensverluste vermeiden und eingetretene Schäden wirksam neutralisieren wollen.
Vortrag von Dr. Schulte am 07.11.2011 an der IHK Berlin zum Thema
"Pflichten nach dem Geldwäschegesetz -
Wie kann ich als Unternehmer die gesetzlichen Vorgaben richtig erfüllen"
Das System "Steuersparmodell Eigentumswohnung"
BGH bestätigt Urteil zu überlangen Bindungsfristen
Titelbeitrag im Magazin "Capital", Ausgabe 07/2008: Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung im Bankenrecht.