Atlasfonds: Sparkasse Karlsruhe unterliegt gegen V

Samstag, 08 April 2006 02:00
Berlin, 07.04.2006

Mit Urteil vom 03.04.2006 verurteilte das Landgericht Karlsruhe die Sparkasse Karlsruhe, einem Anleger des "Atlas-Immofonds GbR 10" die auf das verbundene Darlehen geleisteten Beiträge zurückzuerstatten.

In dem Urteil setzt das Landgericht Karlsruhe sehr zeitnah die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Frage der Zurechenbarkeit der Haustürsituation auf die beklagten Banken um. Sowohl II. als auch XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatten ja die umstrittene Zurechnungsnorm des § 123 Abs. 2 BGB ursprünglich für einschlägig erachtet, dies aber durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes dann wieder unterlassen.

Die beklagte Sparkasse Karlsruhe bestritt, obwohl eindeutige Hinweise in den Prospektunterlagen für eine Zusammenarbeit zwischen finanzierenden Banken und Fondsinitiatoren vorlagen, stets eine Verbindung zum Fondsinitiator und auch zum eingesetzten Vertrieb, konkret dem AWD in Hannover.

Allerdings tat die Bank dies nicht durch eigenen Sachvortrag, sondern beschränkte sich auf ein Bestreiten mit Nichtwissen, was ihr zum Verhängnis wurde: Denn mit Nichtwissen kann nur bestreiten, wer sich das Verhalten Dritter nach den Vorschriften der ZPO gerade nicht zurechnen lassen muss. Da der Vermittler hier aber als Mitarbeiter der finanzierenden Bank anzusehen war, hätte die Bank sich nicht nur mit Nichtwissen erklären dürfen, sondern ganz im Gegenteil den Vermittler zu den Umständen des Vertragsschlusses befragen müssen und eigene Erkundigungen anstellen müssen. Dies geschah nicht, so dass der entsprechende Sachvortrag des Klägers als zugestanden zu gelten hatte. 
Dr. Thomas Schulte

Dr. Thomas Schulte ist Gründungspartner und Namensgeber der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte.

 

 

Fachgebiete:                 
     
Vita:  
  • Geboren: 1966 Papenburg an der Ems
  • Bankkaufmann (IHK)
  • Jurastudium & Rechtsanwalt seit 1995
  • Promotion über „Europäisches öffentliches Recht“
  • Verheiratet, Familienvater, 4 Kinder

 

 

Über Dr. Thomas Schulte:

 

Nach dem Abitur und einer nachfolgenden Banklehre bei der Deutsche Bank AG studierte Dr. Thomas Schulte in Berlin und Bayreuth Rechtswissenschaften. Er wurde 1995 über ein Thema im Bereich des Europarechts zur Dr. jur. promoviert.

Neben bekannten Urteilen, die er u. a. gegen Banken, Versicherungen und andere namhafte Firmen erstritten hat, gilt er insbesondere als vertrauenswürdiger Ratgeber für erfolgreiche mittelständische und große Unternehmen und Familien. Zu seinen Tätigkeitsfeldern zählen insbesondere Bank- und Kapitalmarktrecht, Zivil- und Verbraucherschutzrecht, Insolvenzrecht, Internetrecht sowie die Unternehmensberatung.

 

Das von uns entwickelte Konzept einer ganzheitlichen und integralen Beratung setzt Dr. Schulte konsequent um. Rechtsanwalt zu sein, bedeutet für ihn nicht nur, die Rechtsprobleme unserer Mandanten vordergründig zu lösen. Sein Ziel ist es vielmehr, bei der individuellen Beratung in alle Richtungen zu schauen um Vorsorge und größtmögliche Sicherheit für die Zukunft zu schaffen.


Neben der qualifizierten juristischen Arbeit für unsere Mandanten liegt ihm die Aus- und Weiterbildung besonders am Herzen. Zukunftsorientiertes Engagement und die Förderung zur Nachhaltigkeit sind ihm wichtig. Über  Dr.  Schulte und sein Team haben bereits viele renommierte  Presseorgane berichtet.

 

           
      

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