Bundesverfassungsgericht ohrfeigt das Amtsgericht

Dienstag, 02 Mai 2006 02:00
Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 1104/05 - legt fest, dass die Prozessgrundsätze immer gelten.

In einer Grundsatzentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung klargestellt, dass auch Richter sich an das geltende deutsche Recht halten müssen und nicht etwa der Grundsatz gilt, dass ein wirtschaftlich belangloser Rechtsstreit lasch geführt werden darf.

Im Original schreibt das Gericht: „Für das Gericht erwächst aus Art. 103 Abs. 1 GG ferner die Pflicht, vor dem Erlass seiner Entscheidung zu prüfen, ob den Verfahrensbeteiligten das rechtliche Gehör auch tatsächlich gewährt wurde. Insbesondere dann, wenn dem Gebot des Art. 103 Abs. 1 GG durch die Übersendung von Schriftsätzen genügt werden soll, hat das Gericht – etwa durch förmliche Zustellung oder Beifügen einer rückgabepflichtigen Empfangsbescheinigung – zu überwachen, ob die Verfahrensbeteiligten in ihren Besitz gelangt sind“

Ein Richter beim Amtsgericht Oranienburg hatte eine Klage, mit der 85,00 Euro eingeklagt worden sind, nicht mit der notwendigen Sorgfalt bearbeitet. Der Richter hat einfach die Klage abgewiesen, obgleich der Kläger keine Chance mehr hatte zu den Argumenten des Beklagten Stellung zu nehmen. Daraufhin hat das Bundesverfassungsgericht die Endscheidung aufgehoben und an das Amtsgericht Oranienburg zurückgereicht mit der Auflage, das Grundrecht auf rechtliches Gehör gemäß Artikel 103 GG in jedem Fall zu achten. Hierzu fand das höchste deutsche Gericht harsche Worte, um das Verhalten des Amtsrichters zu tadeln.

Der Fall zeigte, dass trotz der Überlastung der Justiz derjenige, der seine Rechte mit dem notwendigen Schwung einfordert, notfalls vorm höchsten deutschen Gericht Recht bekommen kann.

Der Fall wird jetzt neu verhandelt vor dem Amtsgericht Oranienburg, allerdings vor einem anderen Richter.
Dr. Thomas Schulte

Dr. Thomas Schulte ist Gründungspartner und Namensgeber der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte.

 

 

Fachgebiete:                 
     
Vita:  
  • Geboren: 1966 Papenburg an der Ems
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  • Jurastudium & Rechtsanwalt seit 1995
  • Promotion über „Europäisches öffentliches Recht“
  • Verheiratet, Familienvater, 4 Kinder

 

 

Über Dr. Thomas Schulte:

 

Nach dem Abitur und einer nachfolgenden Banklehre bei der Deutsche Bank AG studierte Dr. Thomas Schulte in Berlin und Bayreuth Rechtswissenschaften. Er wurde 1995 über ein Thema im Bereich des Europarechts zur Dr. jur. promoviert.

Neben bekannten Urteilen, die er u. a. gegen Banken, Versicherungen und andere namhafte Firmen erstritten hat, gilt er insbesondere als vertrauenswürdiger Ratgeber für erfolgreiche mittelständische und große Unternehmen und Familien. Zu seinen Tätigkeitsfeldern zählen insbesondere Bank- und Kapitalmarktrecht, Zivil- und Verbraucherschutzrecht, Insolvenzrecht, Internetrecht sowie die Unternehmensberatung.

 

Das von uns entwickelte Konzept einer ganzheitlichen und integralen Beratung setzt Dr. Schulte konsequent um. Rechtsanwalt zu sein, bedeutet für ihn nicht nur, die Rechtsprobleme unserer Mandanten vordergründig zu lösen. Sein Ziel ist es vielmehr, bei der individuellen Beratung in alle Richtungen zu schauen um Vorsorge und größtmögliche Sicherheit für die Zukunft zu schaffen.


Neben der qualifizierten juristischen Arbeit für unsere Mandanten liegt ihm die Aus- und Weiterbildung besonders am Herzen. Zukunftsorientiertes Engagement und die Förderung zur Nachhaltigkeit sind ihm wichtig. Über  Dr.  Schulte und sein Team haben bereits viele renommierte  Presseorgane berichtet.

 

           
      

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