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Kaupthing-Bankpleite – Ansprüche sichern

Möglichkeiten der deutschen Kaupthing-Bankkunden

Der Deutschland-Ableger Kaupthing Edge der isländischen Kaupthing-Bank hatte Sparer mit extrem hohen Zinsen für Tagesgeld- und Festgeldkonten gelockt. Jetzt ist die isländische Mutterbank im Zuge der weltweiten Finanzkrise wegen Zahlungsunfähigkeit zwangsverstaatlicht und die Gelder der deutschen Kunden liegen eingefroren beim deutschen Ableger.

Herr Klingel ist ein vernünftiger Mensch. Jeden Monat spart er eine kleine Summe, denn er weiß ja, dass irgendwann der nächste Autokauf notwendig sein wird. Über sein Geld will er kurzfristig verfügen können, man weiß ja nie, was passiert, und auf keinen Fall ist Herr Klingel bereit, irgendwelche Risiken in Bezug auf sein Erspartes einzugehen. Herr Klingel will aber auch, und auch das ist sehr vernünftig, möglichst viele Zinsen für sein Sparguthaben bekommen und als er im September 2008 von der deutschen Niederlassung der isländischen Kaupthing-Bank hört, die 5,65 Prozent Zinsen für Tagesgelder zahlt, trifft er eine weitere vermeintlich vernünftige Entscheidung und wechselt mit seinen Ersparnissen zur Kaupthing Zweigniederlassung Deutschland.
Einen Monat später hört Herr Klingel in den Nachrichten, dass eine der größten Bankenpleiten der Geschichte stattgefunden hat. Die isländische Bankenaufsichtsbehörde hat festgestellt, dass die Kaupting Bank zahlungsunfähig ist.

Nachdem Zusammenbruch der isländischen Kaupthing-Bank hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot (ein sog. Moratorium) über ihre deutsche Niederlassung verhängt. Damit können die Kunden dieser Bank nicht mehr über ihre Tagesgeld- oder Festgeldkonten verfügen. Die Gelder sind sozusagen eingefroren, bis geklärt ist, wie es mit der isländischen Mutterbank weitergeht.
Es steht zu befürchten, dass in der aktuellen Bankenkrise dieses Vorgehen kein Einzelfall bleibt und in den nächsten Wochen und Monaten noch weitere Geldhäuser zusammenbrechen.

Deutsche Zweitniederlassung der Kaupthing-Bank unterliegt nicht der deutschen Einlagensicherung

Herr Klingel ist zu nächst nicht beunruhigt, da er ja gelesen hat, dass die Bundesregierung die Einlagen der deutschen Sparer schützen will. Als er sich genauer informiert, stellt er jedoch fest, dass die Regierungserklärung vom 5. Oktober 2008 nur Einlagen bei deutschen Banken, die der deutschen Einlagensicherung unterworfen sind, umfasst. In seinem Falle greift sie nicht, denn die Niederlassung der Kaupthing-Bank in Deutschland ist, wie ihre isländische Hauptstelle, eben nicht der deutschen Einlagensicherung unterworfen.

Der deutsche Staat haftet in diesem Fall nicht. Denn dies hätte ein Versagen der deutschen Bankenaufsicht vorausgesetzt. Da Island aber genau wie Deutschland dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, war und ist es für das Tätigwerden der isländischen Bank auf den Geldmärkten sämtlicher EWR-Mitgliedsstaaten ausreichend, dass sie von den isländischen Behörden geprüft und kontrolliert wird. Eine Beaufsichtigung durch die BaFin oder die Deutsche Bundesbank findet folglich nicht statt. Durch dieses „europäischer Pass“ genannte Instrumentarium können Banken ebenso wie Privatleute ohne Einschränkungen im gesamten EWR geschäftlichen Tätigkeiten nachgehen.

Keine Haftung von Vermittlern bei Direktgeschäften

Auch die Möglichkeit einen Vermittler wegen Falschberatung in die Verantwortung zu nehmen, gibt es in diesem Fall nicht. Herr Klingel hat sein Tagesgeldkonto ohne Vermittler direkt in der Filiale eröffnet und damit ein sog. Direktgeschäft abgeschlossen. Die Verlockung der hohen Zinsen hat ihn bewegt, sein Geld bei der Kaupthing-Edge anzulegen, ohne sich über die veränderten Risiken zu informieren.

Kaupthing-Edge ist isländischen Einlagensicherungsfonds angeschlossen

Herr Klingel darf jedoch hoffen. Auch für die deutsche Niederlassung der Kaupthing-Bank gelten die Regeln der isländischen Bankenaufsicht und damit ist sie einem Sicherungsfonds bei der isländischen Zentralbank angeschlossen. Dieser sichert Einlagen bis zu einem Betrag in Höhe von 20.887,- Euro. Herr Klingel kann also, wenn feststeht, dass die Kauphting Bank sein Tagesgeld nicht zurückzahlt, einen Antrag in Island stellen. Auf der Internetseite der isländischen Einlagensicherung findet sich hierzu ein Antragsformular. Diesem Antrag müssen dann noch weitere Dokumente beigefügt werden. Da eine Pleite der Kaupthing Bank aufgrund der Dimension der Verluste durchaus zu einer Staatspleite von Island führen kann, empfiehlt es sich, diesen Antrag möglichst kurzfristig nach dem endgültigen Ausfall der Bank zu stellen. Denn es ist unklar, ob Island die Ansprüche aller Anleger erfüllen kann. Für unerfahrene Anleger bietet es sich somit an, einen Experten zu Rate zu ziehen.

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