ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG – Mit Vollgas in den Totalverlust? |
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Die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG macht neue Schlagzeilen. In einem nun bekannt gewordenen Schreiben der Gesellschaft an die Anleger, das diesen in den nächsten Tagen zugehen soll, welches den Rechtsanwälten vorab zugespielt wurde, teilt die ALAG mit, dass sie sich aufgrund der Insolvenz der Robert Straub GmbH (Budget Autovermietung) ebenfalls in finanziellen Schwierigkeiten befindet. Die ALAG ist zu 31% an der Budget beteiligt. Die ALAG schlägt den Anlegern darüber hinaus vor, die Geschäftstätigkeit einzustellen und die Gesellschaft zu liquidieren. Hierdurch sollen angeblich Gelder von Anlegern gespart und Gläubiger der Gesellschaft zur Stundung, wohl gemerkt nicht zum Verzicht auf Forderungen, bewegt werden. Genannt werden hier unter anderem die ALBIS Leasing AG, welche selbst ein ähnliches Anlagemodell wie die ALAG betreibt und die Verwaltungsgesellschaft HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH.
Die ALAG selbst prognostiziert in einer unverbindlichen Beispielrechnung bezogen auf eine Einlage in Höhe von 1.000,00 Euro bei Durchlaufen der von der Gesellschaft angestrebten Liquidation eine Auszahlung von ca. 350,00 Euro, somit also einen Verlust in Höhe von 65%. Bei Durchführung eines Insolvenzverfahrens prognostiziert die Gesellschaft die Rückzahlung in Höhe von ca. 200,00 Euro und geht somit von einem Verlust in Höhe von 80% aus.
Mit dieser Argumentation wird versucht, die Anleger dazu zu bewegen, der Liquidation der Gesellschaft durch die Gesellschaft selbst als Liquidator zuzustimmen. Bildlich gesprochen wird hier der Bock zum Gärtner gemacht bzw. als Gärtner bestätigt. Es ist aus Sicht der Rechtsanwälte nicht vertretbar, die Liquidation des Unternehmens dem Unternehmen selbst zu überlassen. Hier kann es nur zwei Alternativen zur schonungslosen Aufklärung geben. Diese lauten:
1) Einsetzen eines unabhängigen Liquidators
2) Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens
Rechtsanwalt Tintemann meint: „Anleger die bereits Post von der ALAG erhalten haben oder in Kürze erhalten, sollten in jedem Fall rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen und keinesfalls ohne vorherige Prüfung Zahlungen an die Gesellschaft leisten.“ Einen Fragebogen für Anleger finden Sie hier. Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite http://www.dr-schulte.de/2009-pressemitteilungen ______________________
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Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin, sowie Büros in Dresden und Frankfurt am Main.
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