Kennen Sie schon Ihren Terror-Score?

Dienstag, 07 April 2009 09:20
Der Schutz vor Terrorismus ist wichtig! Er schützt Menschenleben und Demokratie! Doch die Angst vor Terror führt die Politik gelegentlich in abstruse Richtungen. Hier ein Beispiel: Unbestätigten Internet-Gerüchten zu Folge gibt es ihn längst – den Terror-Score. Hintergrund eines Terror-Scorings ist, dass sensible Daten von Privatpersonen zur Grundlage der Errechnung einer statistische Wahrscheinlichkeit für einen Terrorismusverdacht gemacht werden. Schlimm genug, wenn der Betroffene allein dadurch in diffuse, polizeiliche Ermittlungen gerät. Selbst wenn das – aus guten Gründen – nicht geschieht, stellen die Rechtsanwälte Dr. Schulte die Frage, ob allein durch den Makel „Terrorismusverdacht“ die berufliche Karriere Schaden nehmen kann.

Zur Lage beim „großen Bruder“ USA: Gibt man auf der englischsprachigen Ausgabe von Google den Begriff „terrorscore“ ein, so erhält man am Anfang April 2009 satte 1650 Einträge. Auf zahlreichen Plattformen, deren Quellenlage zugegebener Maßen undurchsichtig ist, wird zumindest darüber berichtet, dass die US-Regierung auf Grundlage von Reisemodalitäten, Begleitpersonen, Zahlweise und Essgewohnheiten einen Terrorscore errechnet. 

Zur Lage in Deutschland: Bislang ist nicht bekannt, ob es auch in Deutschland ein Terrorscoring gibt. Feststeht aber zweierlei: Einerseits zeigt das Beispiel USA, dass Terrorscoring technisch möglich ist. Andererseits ist die Möglichkeit, dass auch Daten aus Deutschland in die USA gelangen, nicht undenkbar. Im Jahr 2008 vereinbarten u.a. Deutschland und die USA im „Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“ den gemeinsamen Datenaustausch. Bereits am 26.04.2008 berichtete Spiegel-Online über die Möglichkeit, Informationen über die Gewerkschaftsmitgliedschaft und sexuelle Orientierung zu übermitteln. 

Missbrauchsgefahr: Abgesehen von grundsätzlichen juristischen Bedenken gegen dieses Abkommen, besteht auch eine latente Missbrauchsgefahr. Selbst wenn den Strafverfolgungsbehörden der Terrorscore als Verdachtsgrundlage nicht ausreichen sollte, könnten diese Daten sehr schnell an potentielle Arbeitgeber geraten. Die Einstellungschancen beim Makel „Terrorverdacht“ kann sich jeder ausrechnen.  

Abwegig? Durchaus nicht. Schon jetzt dürfen Amtsgerichte die Bonitätsdaten von Schuldnern verbreiten, die eine Eidesstattliche Versicherung abgeben mussten, weil sie ihre Gläubiger nicht mehr bezahlen konnten. Trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken, hält der Gesetzgeber an dieser Regelung fest. Zudem wächst der Markt an Datensammlern, wobei nicht alle Auskunfteien und Detekteien seriös sind. Für die schwarzen Schafe dieser Branche wären Terrordaten bares Geld. Im schlimmsten Fall, könnte auch eine CD-Rom mit diesen Daten „urplötzlich“ abhanden kommen.  

Unser Tipp: Verfallen Sie nicht in Panik! Betreiben Sie lieber eine gesunde Datenschutz-Vorsorge! Mit jeder Information, die Sie über sich preisgeben, eröffnen Sie überhaupt erst die Möglichkeit, dass über Sie ein Scoring – im schlimmsten Fall – ein Terrorscoring erstellt wird. Mit jeder Information, die Sie nicht preisgeben, erhöhen Sie Ihren Schutz. Sollten Sie dennoch von einem Sie betreffenden, abstrusen Terror-Scoring erfahren, suchen Sie umgehend qualifizierten Rechtsrat. Hier bestehen strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken!

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich 

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Dr. Thomas Schulte

Dr. Thomas Schulte ist Gründungspartner und Namensgeber der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte.

 

 

Fachgebiete:                 
     
Vita:  
  • Geboren: 1966 Papenburg an der Ems
  • Bankkaufmann (IHK)
  • Jurastudium & Rechtsanwalt seit 1995
  • Promotion über „Europäisches öffentliches Recht“
  • Verheiratet, Familienvater, 4 Kinder

 

 

Über Dr. Thomas Schulte:

 

Nach dem Abitur und einer nachfolgenden Banklehre bei der Deutsche Bank AG studierte Dr. Thomas Schulte in Berlin und Bayreuth Rechtswissenschaften. Er wurde 1995 über ein Thema im Bereich des Europarechts zur Dr. jur. promoviert.

Neben bekannten Urteilen, die er u. a. gegen Banken, Versicherungen und andere namhafte Firmen erstritten hat, gilt er insbesondere als vertrauenswürdiger Ratgeber für erfolgreiche mittelständische und große Unternehmen und Familien. Zu seinen Tätigkeitsfeldern zählen insbesondere Bank- und Kapitalmarktrecht, Zivil- und Verbraucherschutzrecht, Insolvenzrecht, Internetrecht sowie die Unternehmensberatung.

 

Das von uns entwickelte Konzept einer ganzheitlichen und integralen Beratung setzt Dr. Schulte konsequent um. Rechtsanwalt zu sein, bedeutet für ihn nicht nur, die Rechtsprobleme unserer Mandanten vordergründig zu lösen. Sein Ziel ist es vielmehr, bei der individuellen Beratung in alle Richtungen zu schauen um Vorsorge und größtmögliche Sicherheit für die Zukunft zu schaffen.


Neben der qualifizierten juristischen Arbeit für unsere Mandanten liegt ihm die Aus- und Weiterbildung besonders am Herzen. Zukunftsorientiertes Engagement und die Förderung zur Nachhaltigkeit sind ihm wichtig. Über  Dr.  Schulte und sein Team haben bereits viele renommierte  Presseorgane berichtet.

 

           
      

Sie erreichen ihn unter:  dr.schulte@dr-schulte.de

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