Der Mindestbeitrag in der privaten Krankenkasse beträgt 550 EUR. Da ALG II Empfänger von ihren 351 EUR den Betrag nicht zahlen können, muss die private KK Ihren Beitrag um 50% kürzen. Bleiben immer noch 275 EUR. Über das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zahlt die Arbeitsgemeinschaft (Arge) aber nur den gesetzlichen Anteil von 118 EUR. Klafft also eine Lücke von 157 EUR. Der Verband der privaten Krankenkassen (PKV). Lt. Bundesgesundheitsministerium muss den Differenzbetrag die private KV tragen. Die privaten Krankenkassen widersprechen vehement da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. So bleibt den Betroffenen wohl nur der Weg vor Gericht.
Die Anwaltskanzlei Dr. Schulte bietet den Betroffenen Hilfe an.
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Bildmaterial: Frau Antje König (Bürovorsteherin)
Unser Büro ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschafts- und verbraucherschutzrechtlicher Themenstellungen ab. Der Verfasser arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes. Die Rechtsanwälte sind ebenfalls im Bereich des Immaterialgüterrechtes (Namensrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Sorten und Design), des Versicherungsrechtes sowie des Immobilienrechtes aktiv. Interdisziplinär kooperieren die Rechtsanwälte mit Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über Büros in Berlin (2 x), Freiburg und Dresden.
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