Mit Hartz IV gesetzlich in den Ruin?

Dienstag, 10 März 2009 14:27
Durch eine Gesetzeslücke haben seit 01.01.2009 privatversicherte Hartz IV Neukunden ein Problem. Bisher konnte man bei Hartz IV Bezug von der privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Das nutzten auch viele Selbständige, die sich am Rande des Existenzminimums bewegen. Nach der Gesundheitsreform ist der Wechsel nicht mehr möglich.

Der Mindestbeitrag in der privaten Krankenkasse beträgt 550 EUR. Da ALG II Empfänger von ihren 351 EUR den Betrag nicht zahlen können, muss die private KK Ihren Beitrag um 50% kürzen. Bleiben immer noch 275 EUR. Über das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zahlt die Arbeitsgemeinschaft (Arge) aber nur den gesetzlichen Anteil von 118 EUR. Klafft also eine Lücke von 157 EUR. Der Verband der privaten Krankenkassen (PKV). Lt. Bundesgesundheitsministerium muss den Differenzbetrag die private KV tragen. Die privaten Krankenkassen widersprechen vehement da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. So bleibt den Betroffenen wohl nur der Weg vor Gericht.

Die Anwaltskanzlei Dr. Schulte bietet den Betroffenen Hilfe an.

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Dr. Thomas Schulte

Dr. Thomas Schulte ist Gründungspartner und Namensgeber der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte.

 

 

Fachgebiete:                 
     
Vita:  
  • Geboren: 1966 Papenburg an der Ems
  • Bankkaufmann (IHK)
  • Jurastudium & Rechtsanwalt seit 1995
  • Promotion über „Europäisches öffentliches Recht“
  • Verheiratet, Familienvater, 4 Kinder

 

 

Über Dr. Thomas Schulte:

 

Nach dem Abitur und einer nachfolgenden Banklehre bei der Deutsche Bank AG studierte Dr. Thomas Schulte in Berlin und Bayreuth Rechtswissenschaften. Er wurde 1995 über ein Thema im Bereich des Europarechts zur Dr. jur. promoviert.

Neben bekannten Urteilen, die er u. a. gegen Banken, Versicherungen und andere namhafte Firmen erstritten hat, gilt er insbesondere als vertrauenswürdiger Ratgeber für erfolgreiche mittelständische und große Unternehmen und Familien. Zu seinen Tätigkeitsfeldern zählen insbesondere Bank- und Kapitalmarktrecht, Zivil- und Verbraucherschutzrecht, Insolvenzrecht, Internetrecht sowie die Unternehmensberatung.

 

Das von uns entwickelte Konzept einer ganzheitlichen und integralen Beratung setzt Dr. Schulte konsequent um. Rechtsanwalt zu sein, bedeutet für ihn nicht nur, die Rechtsprobleme unserer Mandanten vordergründig zu lösen. Sein Ziel ist es vielmehr, bei der individuellen Beratung in alle Richtungen zu schauen um Vorsorge und größtmögliche Sicherheit für die Zukunft zu schaffen.


Neben der qualifizierten juristischen Arbeit für unsere Mandanten liegt ihm die Aus- und Weiterbildung besonders am Herzen. Zukunftsorientiertes Engagement und die Förderung zur Nachhaltigkeit sind ihm wichtig. Über  Dr.  Schulte und sein Team haben bereits viele renommierte  Presseorgane berichtet.

 

           
      

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