Hier konnten einige wegweisende Urteile zur Falschberatung von Anlegern und zur Fehlerhaftigkeit von Widerrufsbelehrungen erstritten und hierdurch zahlreichen Anlegern geholfen werden, Schadensersatzansprüche gegen Banken, Berater und Anlagegesellschaften durchzusetzen. Auch im Bereich des Versicherungsrechts erreichte die Kanzlei mehrere Vorlagen wichtiger Rechtsfragen zum Bundesgerichtshof (BGH).
In den Printmedien wurde vielfältig über die Tätigkeit der Kanzlei berichtet. Das Magazin "Capital" empfahl in seiner Ausgabe 07/2008 Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung im Bankenrecht als eine von zwei Kanzlei in Berlin und eine von achtzehn Kanzleien deutschlandweit. Dr. Schulte ist außerdem mit Verbraucherschutzthemen in den namhaftesten deutschen Fernsehsendern aufgetreten und ist regelmäßig als Experte bei Sat.1-Akte zu Gast.
Zusätzlich zu den Verbraucherschutzthemen half die Kanzlei in der Vergangenheit einer Vielzahl von Wehr- und Zivildienstverpflichteten, die weder Kriegs- noch Ersatzdienst leisten wollten.
Durch einen kontinuierlichen Aufbau der Kanzleistruktur wurde nunmehr eine Partnerschaftsgesellschaft gegründet, die mit Ihren zur Zeit sechs Rechtsanwälten ab dem 01.01.2011 unter der Bezeichnung „Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte“ Mandanten und Ratsuchenden hilfreich zur Seite stehen wird.
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
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unter Telefon: (030) 71520670


















