Gebührenfallen der Banken umstritten |
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Eine Bank darf Kunden, die ihren Dispokredit überzogen haben, nicht zusätzlich zu den Zinsen noch 5 Euro pro Verfügung berechnen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden. Die Revision wurde nicht zugelassen. Ob die Bank Nichtzulassungsbeschwerde einlegt, ist nach Angaben der Verbraucherzentrale offen (Urteil vom 04.08.2010, Az.: 23 U 157/09).
Wer den eingeräumten Dispositionskredit überzieht, bekommt nach Beobachtung der Hamburger Verbraucherzentrale meist nicht sofort eine Kreditkündigung. Vielmehr werde eine weitere Überziehung «geduldet». Der Zinssatz für diese «geduldete Überziehung» sei besonders hoch, so die Verbraucherschützer. Bei der Commerzbank liege er zurzeit bei 18,74 Prozent pro Jahr. Das Geldhaus habe darüber hinaus noch ein Entgelt für vom Kunden veranlasste Verfügungen in Höhe von 5 Euro pro Posten verlangt. Überweisung in der «geduldeten Überziehung» kein besonderer Aufwand Die täglichen Bankgeschäfte des Kunden sollten am Automaten erledigt werden. Damit ging der Kontakt zum Kunden verloren, dem es im Grunde einerlei sein kann, ob er vor einem Automaten einer Sparkasse oder einer Postbank steht. Aggressive Vermarktungsstrategien von Bankprodukten verschlechterten die Kundenbeziehungen weiterhin, insbesondere wenn diese auf Kosten der Seriosität und Qualität der Bankenberatung gehen. Durch die starke Fluktuation der Bankmitarbeiter sowie die Einführung von Provisionen für den Vertrieb als Gehaltsbausteine wurde weiteres Vertrauen verspielt, weil nun ein Verkaufsdruck auf die bankeigenen Mitarbeiter entstanden war. Der ständige Wechsel der Kunden von einer Bank zur anderen, die Fülle von Kundenbeschwerden, eine Reihe von Haftungsprozessen sowie die Ausfälle von Krediten haben ihre Ursache insbesondere darin, dass der Bankmitarbeiter häufig keinen persönlichen und keinen kontinuierlichen Kontakt mehr zum Kunden hat und daher z.B. Kreditausfallrisiken nicht richtig eingeschätzt werden können. Stattdessen versuchen die Banken das entstandene Defizit mittels Beratungssoftware, Schufa-Daten-Abfrage, Kreditvergabe über Scoringdatenbanken, über eine elektronische Auswertung der Kontenbewegungen usw. auszugleichen. Dies alles beschwerte den Banken hohe Verluste aufgrund von verloren gegangenen Kunden, Schadenersatzansprüchen wegen falscher Beratung sowie Kreditausfällen in Milliardenhöhe. Trotz aller dieser Enttäuschungen werden allerdings immer noch mindestens 85% aller Fonds über Banken verkauft, zahlen die Kunden hohe Kontoführungsgebühren, ertragen schlechte Beratungen und nehmen Kreditkündigungen und Kreditvergaben nach Willkürkriterien hin. Warum? Mangels Alternativen? Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen Kontakt: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte Joachimstaler Straße 20 10719 Berlin (Charlottenburg) Telefon: (030) 71520670 Telefax: (030) 71520678 e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Internet: http://www.dr-schulte.de Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de |
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