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Gefälschte Abmahnungen des "Rechtsanwalts Giese" per email

Gefälschte Abmahnungen des "Rechtsanwalts Giese" per Email Derzeit sind wieder einmal verstärkt gefälschte Abmahnungs-Emails wegen angeblicher, illegaler Downloads im Umlauf.

Mehrere unserer Mandanten haben in den letzten Tagen eine Email erhalten, in der angeblich der Hamburger Rechtsanwalt Florian Giese im Auftrag des Unternehmens Videorama Abmahnungen ausspricht und mit rechtlichen Konsequenzen droht. Es sei sogar schon ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingeleitet worden. Um einen längeren Rechtsstreit zu umgehen, wird den Empfängern in dieser Email „großzügig“ angeboten, gegen eine Zahlung von 100,00 € per Zahlungssystem Ukash von weiteren Maßnahmen abzusehen.
 Es ist hier klar zu sagen, dass es sich dabei um eine Fälschung handelt und wir allen Empfängern nur eindringlich davon abraten können, hierauf zu zahlen.

Ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wurde in keinem Fall eingeleitet.
 Mittlerweile warnt sogar der Kollege Rechtsanwalt Giese selbst auf seiner Internetseite vor den betrügerischen Email-Abmahnungen und teilt mit, dass bereits hiergegen Strafanzeige gestellt wurde. Sollten Sie keine Zahlungen geleistet haben, können Sie die Email getrost löschen. Sofern Sie jedoch schon geleistet haben sollten, ist Ihnen zu einer Strafanzeige wegen Betrugs, bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle zu raten. Hierbei sollten Sie Bezug nehmen auf das bereits bei der Hamburger Polizei geführte Ermittlungsverfahren mit dem Aktenzeichen 023/1K/686073/10. 

 Um Ihnen einen Vergleich möglich zu machen, haben wir folgend den Inhalt der gefälschten Abmahnung dargestellt: 

„Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie gestellt.

Aktenzeichen: 230 Js 413/10 Sta Stuttgart

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 84.190.31.155

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link:
Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 22.10.2010 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter:
http://www.ukash.com/de
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link:
http://www.paysafecard.com/de

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese“

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich


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Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Joachimstaler Straße 20
10719 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Internet: http://www.dr-schulte.de

Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. 

Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite
www.dr-schulte.de 
 

Medienpräsenz

Über die Rechtsanwälte und die Verbraucherschutzthemen haben unter anderem berichtet:

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