Dies stellt jedoch keinen Bonus zu dem am Markt erzielten Erlös dar, wie es etwa nach dem KWKG (Kraftwärmekopplungsgesetz) geschieht. Dies ist deshalb bedenklich, weil eine Bonuszahlung Schwankungen bei dem am Markt zu erzielenden Preis besser auffängt. Starre Vergütungen, so lukrativ sie erscheinen, beinhalten immer auch das Risiko, dass sie die Schwankungen am Markt nicht ausgleichen. So ist etwa in diesem Fall zu befürchten, dass bei steigenden Preisen für den Einsatzstoff (z.B. Pflanzenöl o.ä.) die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden BHKW-Anlage deutlich verschlechtert wird. Höhere Betreiberkosten / Einkaufskosten, bei gleichbleibenden Gewinnen, sind aus ökonomischer Sicht immer ein Risiko. Es bleibt daher von den Entwicklung der Betreiberkosten für die BHKWs abhängig, ob diese rentabel betrieben werden können.
Es bestehen hier jedoch begründete Zweifel, ob die von der GFE garantierten Erträge für die nächsten 20 Jahre tatsächlich eingehalten werden können. Insbesondere, wenn man berücksichtigt, dass der Preis für Pflanzenöl in den letzten Jahren um ca. 100% geschwankt ist und die Wartungskosten in Deutschland wohl stetig steigen werden. Unter diesen Voraussetzungen erscheint eine Ertragsgarantie für die nächsten 20 Jahren unseriös.
Daneben wirft die Konzeption der GFE bereits einige Fragen auf. So stauchen immer wieder Stimmen auf, nach denen die GFE bereits bei der Konstruktion der BHKW Probleme hat. So soll die technische Konzeption der BHKWs bereits einige Male überworfen worden sein. Insbesondere sollen wegen Lieferengpässen auch erst wenige BHKW aufgestellt worden sein. Der von der GFE zuvor propagierte Festpreis der BHKW ist zwischenzeitlich wohl nicht mehr zu halten. So hat die GFE bereits nach wenigen Monaten des Geschäftsbetriebs mitteilen müssen, dass die Investitionssumme für ein BHKW um etwa 33% steigen werde. Zudem fehlen derzeit noch die Beweise für die von der GFE versprochenen Leistungen der BHKW. Zertifikate des TÜV oder ähnlichen Institutionen über die verbaute Technologie existieren bisweilen nicht.
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
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