GFE Nürnberg: Zweifel an der Schlüssigkeit des Geldanlagemodells bestätigt

Mittwoch, 01 Dezember 2010 10:13
Die Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien GFE wollte die Welt verändern und viel Geld einsammeln. Sie warb mit folgendem System um Geld der Anleger: Der po­ten­tiel­le An­le­ger in­ves­tiert in ein Block­heiz­kraft­werk (BHKW). Die­ses wird auf dem Grund­stück des An­le­gers oder ei­nes Drit­ten er­rich­tet. Die GFE pach­tet so­dann das BHKW (Blockheizkraftwerk) von dem Ei­gen­tü­mer zu­rück und be­treibt es auf ih­re Kos­ten. Hier­zu wird dem An­le­ger ein fes­ter Pach­ter­trag für die nächs­ten 20 Jah­re ver­spro­chen. Der An­le­ger hät­te sich da­nach um nichts wei­ter zu küm­mern, da die GFE al­les, vom Be­trieb bis zur War­tung, über­neh­men wür­de. Es ist je­doch frag­lich, ob die­se BHKWs wirt­schaft­lich ef­fek­tiv be­trie­ben wer­den kön­nen. So er­hal­ten die Be­trei­ber nach dem Er­neu­erba­ren Ener­gien Ge­setz (EEG) ei­ne zwar re­la­tiv ho­he, aber da­für star­re Strom­ein­spei­sungs­ver­gü­tung (EEG-Ver­gü­tung).

Dies stellt je­doch kei­nen Bo­nus zu dem am Markt er­ziel­ten Er­lös dar, wie es et­wa nach dem KWKG (Kraft­wär­me­kop­plungs­ge­setz) ge­schieht. Dies ist des­halb be­denk­lich, weil ei­ne Bo­nus­zah­lung Schwan­kun­gen bei dem am Markt zu er­zie­len­den Preis bes­ser auf­fängt. Star­re Ver­gü­tun­gen, so luk­ra­tiv sie er­schei­nen, be­in­hal­ten im­mer auch das Ri­si­ko, dass sie die Schwan­kun­gen am Markt nicht aus­glei­chen. So ist et­wa in die­sem Fall zu be­fürch­ten, dass bei stei­gen­den Prei­sen für den Ein­satzs­toff (z.B. Pflan­zen­öl o.ä.) die Wirt­schaft­lich­keit der  ent­spre­chen­den BHKW-Anla­ge deut­lich ver­schlech­tert wird. Hö­he­re Be­trei­ber­kos­ten / Ein­kaufs­kos­ten, bei gleich­blei­ben­den Ge­win­nen, sind aus öko­no­mi­scher Sicht im­mer ein Ri­si­ko. Es bleibt da­her von den Ent­wick­lung der Be­trei­ber­kos­ten für die BHKWs ab­hän­gig, ob die­se ren­ta­bel be­trie­ben wer­den kön­nen.

Es be­ste­hen hier je­doch be­grün­de­te Zwei­fel, ob die von der GFE ga­ran­tier­ten Er­trä­ge für die nächs­ten 20 Jah­re tat­säch­lich ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen. Ins­be­son­de­re, wenn man be­rück­sich­tigt, dass der Preis für Pflan­zen­öl in den letz­ten Jah­ren um ca. 100% ge­schwankt ist und die War­tungs­kos­ten in Deutsch­land wohl ste­tig stei­gen wer­den. Un­ter die­sen Vo­raus­set­zun­gen er­scheint ei­ne Er­trags­ga­ran­tie für die nächs­ten 20 Jah­ren un­se­ri­ös.

Da­ne­ben wirft die Kon­zep­ti­on der GFE be­reits ei­ni­ge Fra­gen auf. So stau­chen im­mer wie­der Stim­men auf, nach de­nen die GFE be­reits bei der Kon­struk­ti­on der BHKW Pro­ble­me hat. So soll die tech­ni­sche Kon­zep­ti­on der BHKWs be­reits ei­ni­ge Ma­le über­wor­fen wor­den sein. Ins­be­son­de­re sol­len we­gen Lie­fe­reng­päs­sen auch erst we­ni­ge BHKW auf­ge­stellt wor­den sein. Der von der GFE zu­vor pro­pa­gier­te Fest­preis der BHKW ist zwi­schen­zeit­lich wohl nicht mehr zu hal­ten. So hat die GFE be­reits nach we­ni­gen Mo­na­ten des Ge­schäfts­be­triebs mit­tei­len müs­sen, dass die In­ves­ti­tions­sum­me für ein BHKW um et­wa 33% stei­gen wer­de. Zu­dem feh­len der­zeit noch die Be­wei­se für die von der GFE ver­spro­che­nen Leis­tun­gen der BHKW. Zer­ti­fi­ka­te des TÜV oder ähn­li­chen In­sti­tu­tio­nen über die ver­bau­te Tech­no­lo­gie exis­tie­ren bis­wei­len nicht. 
 
Ein er­heb­li­ches wirt­schaft­li­ches Ri­si­ko be­steht des wei­te­ren da­rin, dass die stren­gen Vor­ga­ben des EEG, bzgl. der Ener­gieer­zeu­gung, nicht ein­ge­hal­ten wer­den könn­ten. Dies hät­te zur Fol­ge, dass die Strom­ein­spei­sungs­ver­gü­tung nach dem EEG nicht mehr ge­zahlt wer­de und die Haupt­ein­nah­me­quel­le so­mit weg­bre­chen wür­de. Ein Er­rei­chen der avi­sier­ten öko­no­mi­schen Zie­le wä­re so völ­lig aus­ge­schlos­sen.
 
 
Diese Zweifel waren in der letzten Zeit aufgekommen. Am 30.11.2010 wurden die Räume durchsucht durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und Leitungsfiguren festgesetzt. Damit bestätigt sich das Geflüster der letzten Wochen: die Marktteilnehmer hatten sich gefragt, wie das System überhaupt funktionieren kann.
 

01.12.2010


Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
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Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. 

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Dr. Thomas Schulte

Dr. Thomas Schulte ist Gründungspartner und Namensgeber der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte.

 

 

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Vita:  
  • Geboren: 1966 Papenburg an der Ems
  • Bankkaufmann (IHK)
  • Jurastudium & Rechtsanwalt seit 1995
  • Promotion über „Europäisches öffentliches Recht“
  • Verheiratet, Familienvater, 4 Kinder

 

 

Über Dr. Thomas Schulte:

 

Nach dem Abitur und einer nachfolgenden Banklehre bei der Deutsche Bank AG studierte Dr. Thomas Schulte in Berlin und Bayreuth Rechtswissenschaften. Er wurde 1995 über ein Thema im Bereich des Europarechts zur Dr. jur. promoviert.

Neben bekannten Urteilen, die er u. a. gegen Banken, Versicherungen und andere namhafte Firmen erstritten hat, gilt er insbesondere als vertrauenswürdiger Ratgeber für erfolgreiche mittelständische und große Unternehmen und Familien. Zu seinen Tätigkeitsfeldern zählen insbesondere Bank- und Kapitalmarktrecht, Zivil- und Verbraucherschutzrecht, Insolvenzrecht, Internetrecht sowie die Unternehmensberatung.

 

Das von uns entwickelte Konzept einer ganzheitlichen und integralen Beratung setzt Dr. Schulte konsequent um. Rechtsanwalt zu sein, bedeutet für ihn nicht nur, die Rechtsprobleme unserer Mandanten vordergründig zu lösen. Sein Ziel ist es vielmehr, bei der individuellen Beratung in alle Richtungen zu schauen um Vorsorge und größtmögliche Sicherheit für die Zukunft zu schaffen.


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