Mit Urteil vom 11.10.2010 (5 O 53/09) hat nun auch die 5. Kammer des Landgerichts Berlin die Grüezi Real Estate Aktiengesellschaft aus Berlin dazu verurteilt, eine von ihr verkaufte Eigentumswohnung zurückzunehmen sowie unserer Mandantschaft als Klägerseite jeglichen weiteren Schaden aus dem Verkauf dieser Eigentumswohnung zu ersetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gegen die Grüezi Real Estate AG liegt in einer anderen Immobiliensache ein von den Rechtsanwälten erstrittenes zwischenzeitlich rechtskräftiges Urteil des LG Berlin vor, nachdem die Grüezi Real Estate AG auch in zweiter Instanz vor dem höchsten Berliner Zivilgericht, dem Kammergericht Berlin, mit einer eingelegten Berufung nicht erfolgreich war.
Die Grüezi Real Estate Aktiengesellschaft hatte über einen von ihr eingeschalteten Vertrieb Eigentumswohnungen an unsere Mandantschaft verkauft. Es handelte sich um die SwissKontor GmbH, eine 100%tige Tochter der Grüezi Real Estate AG.
Im Rahmen der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin wurde auch eine umfangreiche Zeugenvernehmung von Mitarbeitern der SwissKontor GmbH durchgeführt.
Gegenstand der Klage war auch die Frage, on die von unserer Mandantschaft erworbene Eigentumswohnung überhaupt den gezahlten Kaufpreis wert war. Ein von unserer Mandantschaft in Eigenleistung beauftragtes Sachverständigengutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Immobilien im Gegensatz zum gezahlten Kaufpreis nach Einschätzung des Gutachters zum Kaufzeitpunkt einen wesentlich geringeren Verkehrswert hatte.
„Diese Entscheidung des Landgerichts kommt nicht überraschend. Sie reiht sicht in weitere Urteile des Landgerichts Berlin ein.“ meint Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen, Partner der Kanzlei Kanzlei Dr. Schulte & Partner aus Berlin.
„Festzustellen ist, dass das Berliner Landgericht trotz der mittlerweile erdrückenden Anzahl von Rückabwicklungsklagen gegen verschiedenste Verkäufergesellschaften aus dem Bereich der sogenannten Steuersparimmobilien jeden Fall sehr genau betrachtet und trotz vielfach ähnlicher Sachververhalte nicht voreingenommen ist. Klagen gegen Beteiligte am System 'Steuersparmodell Eigentumswohnung' sollten deshalb nur durch spezialisierte Kanzleien und individuell in einger Zusammenarbeit mit den Mandanten betrieben werden. Jeder Fall ist unterschiedlich und vor Gericht kann es auf diese Feinheiten ankommen.“, sagt RA Klevenhagen.
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
Sofortkontakt Dr. Schulte
Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen
Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Joachimstaler Straße 20
10719 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
e-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.dr-schulte.de
Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de


















