Grüezi Real Estate AG vom Landgericht Berlin erneut auf Rückabwicklung eines Immobilienverkaufs verurteilt!

Dienstag, 19 Oktober 2010 10:31
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte haben vor dem Landgericht Berlin einen weiteren Erfolg gegen die Grüezi Real Estate AG erzielt.

 

Mit Urteil vom 11.10.2010 (5 O 53/09) hat nun auch die 5. Kammer des Landgerichts Berlin die Grüezi Real Estate Aktiengesellschaft aus Berlin dazu verurteilt, eine von ihr verkaufte Eigentumswohnung zurückzunehmen sowie unserer Mandantschaft als Klägerseite jeglichen weiteren Schaden aus dem Verkauf dieser Eigentumswohnung zu ersetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 


Gegen die Grüezi Real Estate AG liegt in einer anderen Immobiliensache ein von den Rechtsanwälten erstrittenes zwischenzeitlich rechtskräftiges Urteil des LG Berlin vor, nachdem die Grüezi Real Estate AG auch in zweiter Instanz vor dem höchsten Berliner Zivilgericht, dem Kammergericht Berlin, mit einer eingelegten Berufung nicht erfolgreich war.

Die Grüezi Real Estate Aktiengesellschaft hatte über einen von ihr eingeschalteten Vertrieb Eigentumswohnungen an unsere Mandantschaft verkauft. Es handelte sich um die SwissKontor GmbH, eine 100%tige Tochter der Grüezi Real Estate AG.

Im Rahmen der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin wurde auch eine umfangreiche Zeugenvernehmung von Mitarbeitern der SwissKontor GmbH durchgeführt. 

Gegenstand der Klage war auch die Frage, on die von unserer Mandantschaft erworbene Eigentumswohnung überhaupt den gezahlten Kaufpreis wert war. Ein von unserer Mandantschaft in Eigenleistung beauftragtes Sachverständigengutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Immobilien im Gegensatz zum gezahlten Kaufpreis nach Einschätzung des Gutachters zum Kaufzeitpunkt einen wesentlich geringeren Verkehrswert hatte.  

„Diese Entscheidung des Landgerichts kommt nicht überraschend. Sie reiht sicht in weitere Urteile des Landgerichts Berlin ein.“ meint Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen, Partner der Kanzlei Kanzlei Dr. Schulte & Partner aus Berlin.

„Festzustellen ist, dass das Berliner Landgericht trotz der mittlerweile erdrückenden Anzahl von Rückabwicklungsklagen gegen verschiedenste Verkäufergesellschaften aus dem Bereich der sogenannten Steuersparimmobilien jeden Fall sehr genau betrachtet und trotz vielfach ähnlicher Sachververhalte nicht voreingenommen ist. Klagen gegen Beteiligte am System 'Steuersparmodell Eigentumswohnung' sollten deshalb nur durch spezialisierte Kanzleien und individuell in einger Zusammenarbeit mit den Mandanten betrieben werden. Jeder Fall ist unterschiedlich und vor Gericht kann es auf diese Feinheiten ankommen.“, sagt RA Klevenhagen.
 

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
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Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. 

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Dr. Thomas Schulte

Dr. Thomas Schulte ist Gründungspartner und Namensgeber der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte.

 

 

Fachgebiete:                 
     
Vita:  
  • Geboren: 1966 Papenburg an der Ems
  • Bankkaufmann (IHK)
  • Jurastudium & Rechtsanwalt seit 1995
  • Promotion über „Europäisches öffentliches Recht“
  • Verheiratet, Familienvater, 4 Kinder

 

 

Über Dr. Thomas Schulte:

 

Nach dem Abitur und einer nachfolgenden Banklehre bei der Deutsche Bank AG studierte Dr. Thomas Schulte in Berlin und Bayreuth Rechtswissenschaften. Er wurde 1995 über ein Thema im Bereich des Europarechts zur Dr. jur. promoviert.

Neben bekannten Urteilen, die er u. a. gegen Banken, Versicherungen und andere namhafte Firmen erstritten hat, gilt er insbesondere als vertrauenswürdiger Ratgeber für erfolgreiche mittelständische und große Unternehmen und Familien. Zu seinen Tätigkeitsfeldern zählen insbesondere Bank- und Kapitalmarktrecht, Zivil- und Verbraucherschutzrecht, Insolvenzrecht, Internetrecht sowie die Unternehmensberatung.

 

Das von uns entwickelte Konzept einer ganzheitlichen und integralen Beratung setzt Dr. Schulte konsequent um. Rechtsanwalt zu sein, bedeutet für ihn nicht nur, die Rechtsprobleme unserer Mandanten vordergründig zu lösen. Sein Ziel ist es vielmehr, bei der individuellen Beratung in alle Richtungen zu schauen um Vorsorge und größtmögliche Sicherheit für die Zukunft zu schaffen.


Neben der qualifizierten juristischen Arbeit für unsere Mandanten liegt ihm die Aus- und Weiterbildung besonders am Herzen. Zukunftsorientiertes Engagement und die Förderung zur Nachhaltigkeit sind ihm wichtig. Über  Dr.  Schulte und sein Team haben bereits viele renommierte  Presseorgane berichtet.

 

           
      

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