Keine Pflicht der Anleger zu Nachschusszahlungen in die ACI Dubai Fonds II bis V |
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Die Anleger können aufatmen. Nachdem die Gütersloher ACI Unternehmensgruppe für die ACI Fons II bis V Nachschüsse verlangte, entschied nun das Landgericht Bielefeld, damit sei jetzt Schluss. Nach einer Verhandlung zwischen drei Anlegern und der Gütersloher ACI Unternehmensgruppe vor dem Landgericht Bielefeld wurde ein Vergleich beschlossen. Die von der ACI geforderten Nachschüsse seien viel zu hoch, befand das Gericht. Eine Nachschusspflicht besteht für die Anleger nun nicht mehr.
Dass es um die ACI Dubai Fonds schlecht steht ist schon seit längerem bekannt. Auch der Anlegerschützer Rechtsanwalt Tintemann, wies in der Pressemitteilung vom 17.06.2009 (http://www.dr-schulte.de/2009-pressemitteilungen/aci-dubai-fonds-ii.--v.-in-der-kreditklemme.html) auf die finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens hin. Schöner Schein… Dabei wurden die Aussichten Anfangs wie im Traum dargestellt. Die ACI Unternehmensgruppe investierte in große Immobilienprojekte in Dubai. Der dubaische Immobilienmarkt sah vielversprechend aus. Zudem wurden die deutschen Anleger durch Steuerersparnisse gelockt. Die steuerlichen Regelungen änderten sich jedoch rasch, die erwarteten Steuerersparnisse blieben aus. Die zweite Überraschung war die Finanzkrise mit der Folge, dass der Immobilienmarkt in Dubai sehr viel an Rentabilität einbüßen musste. Die Immobilienpreise sollen ab dem Jahr 2008 um bis zu 60 Prozent gefallen sein. Zudem setzte die ACI Unternehmensgruppe alles auf eine Karte und Verkaufte die Immobilienprojekte an einen Käufer, der nicht zahlen konnte.
Ansprüche sichern
Der Traum ist zerplatzt. Deutsche Anlegergelder landeten fast wortwörtlich im Sand. Die von der ACI anfangs angestrebten Immobilienprojekte wurden nicht realisiert, von einem rentablen Verkauf ganz zu schweigen. Die praktisch aussichtslose Lage soll auch die Geschäftsführung der Unternehmensgruppe vor Gericht bestätigt haben. Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen Kontakt: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte Joachimstaler Straße 20 10719 Berlin (Charlottenburg) Telefon: (030) 71520670 Telefax: (030) 71520678 e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Internet: http://www.dr-schulte.de Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de |
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