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Lease Trend AG will auch 2009 die Ausschüttungen stark reduzieren

Die Lease Trend AG aus München wendet sich mit einem Schreiben vom 26.05.2010 an ihre Kunden und gibt einen Überblick über den KfZ-Markt. Hiermit soll gerechtfertigt werden, weshalb die vertraglich vereinbarten Ausschüttungen auf die Beteiligungsform vom Typ Classic nicht vertragsgemäß erfolgen kann.

 

Die Gesellschaft hatte im letzten Jahr lediglich 1,12 % der eingezahlten Einlagesumme (vereinbart waren 10%) an ihre Anleger zurückgezahlt. In diesem Jahr sollen es 1,5 % sein. Dies entspricht 15 % der vereinbarten Auszahlung. Wir rechnen kurz zusammen: 2,62% Rückzahlung anstatt den vereinbarten 20%. Es werden also gerade mal knapp 13% der versprochenen Rückzahlungen geleistet. Anders ausgedrückt - die Anleger sollen auf fast 87% Geld verzichten, welches Ihnen vertraglich  zugesichert wurde.

 

Die Anleger werden nunmehr aufgefordert, dieser verringerten Auszahlung zuzustimmen. Es soll somit durch Gesellschafterbeschluss über den Jahresabschluss des Jahres 2009 abgestimmt werden. Darüber hinaus soll auch über die Ausschüttung abgestimmt werden.

 

Die Rechtsanwälte raten hier den Kunden, die eine Beteiligung vom Typ Classic gezeichnet haben, gegen eine entsprechende Reduzierung der Ausschüttungen zu stimmen. Diese waren vertraglich vereinbart und sind daher jeweils zum 30.06. des Kalenderjahres fällig.

 

Anleger sollten auch die gleichzeitig übersandte Mitteilung über die Entwicklung des Kapitalkontos überprüfen. Hieraus ergibt sich, wie sich der Stand der Beteiligung entwickelt hat und was der Anleger bei einer Kündigung der Beteiligung als Rückzahlung gegebenenfalls aber auch als Nachzahlung zu erwarten hat.

 

Für eine Erstberatung steht der Autor dieses Beitrags gerne zur Verfügung. Die Kanzlei ist auf Anlegerfragen spezialisiert.

 

Tintemann

Rechtsanwalt

08.06.2010

 

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

 

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Der Verfasser arbeitet für die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.

 

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