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Rothmann & Cie Trustfonds schütten nur 2 % an Anleger aus

Die Produkte der Rothmann & Cie. sorgen weiterhin für Schlagzeilen. Nunmehr melden sich die Rothmann & Cie Trustfonds und informieren ihre Anleger durch Schreiben vom 01.04.2010 über die Marktlage im Versicherungsbereich. Die wesentliche Mitteilung für die Anleger ist jedoch am Ende des Schreibens vom 01.04.2010 versteckt. Hierin teilen die Gesellschaften Rothmann & Cie. TrustFonds UK 1 GmbH & Co. KG, Rothmann & Cie. TrustFonds UK 2 GmbH & Co. KG und Rothmann & Cie. TrustFonds UK 3 GmbH & Co. KG nämlich mit, dass sie lediglich eine Auszahlung in Höhe von 2 % für die Anleger für vertretbar halten. Vereinbart waren jedoch wesentlich höhere Summen von 8 % pro Jahr bei der TrustFonds UK 1 und von jeweils 6% bei den TrustFonds UK 2 und UK 3. Nun sollen die Anleger für das Jahr 2008 auf sämtliche Auszahlungen verzichten, da Auszahlungen nicht nachgeholt werden sollen. Für das Jahr 2009 sollen die Anleger der geringeren Auszahlung in Höhe von 2% zustimmen, obwohl ihnen eigentlich 8% bei der TrustFonds UK 1 und 6% pro Jahr bei der TrustFonds UK 2 und TrustFonds UK 3 an Auszahlungssumme gemäß Prospektangaben der Gesellschaften zustünden. Begründet wird natürlich alles einmal mehr mit der Finanzkrise.

 

Die Mitteilung der Gesellschaften Rothmann & Cie Trustfonds UK 1-3 GmbH & Co. KG beweisen wieder einmal, dass auch die hier vertriebenen Rothmann & Cie Produkte ihre Versprechungen gegenüber den Anlegern nicht einhalten können. Den Anlegern war nämlich versprochen worden, auf ihre Beteiligungen vom Typ Classic regelmäßige Auszahlungen in Höhe von 8 % bzw. 6% pro Jahr zurück zu zahlen. Viele Anleger hatten nur deswegen die Beteiligung abgeschlossen.

 

Hierzu meint der auf Kapitalanlagenrecht spezialisierte Rechtsanwalt Sven Tintemann aus Berlin: „Die Beteiligungen an den Rothmann Fonds sind für die Anleger nicht ungefährlich. Sind die Rückzahlungen nämlich nicht von Gewinnen gedeckt, droht im Falle einer Insolvenz oder Schieflage der Gesellschaft die Rückforderung der ausgezahlten Scheingewinne. Dieses zeigt gerade die ebenfalls von Rothmann & Cie gegründete ALAG, die Anleger bereits zur Rückzahlung erhaltener Auszahlungen aufgefordert hat."

 

Viele Anleger haben nunmehr Sorge um ihr Geld und wenden sich an die Rechtsanwälte Dr. Schulte aus Berlin. Die Rechtsanwälte raten den Anlegern wegen der Nachhaftungsproblematik zum Ausstieg aus der Kapitalanlage und haben bei Durchsicht der Kapitalanlagen und den Beteiligungsverträgen unter anderem festgestellt, dass die Widerrufsbelehrungen, die hier verwendet wurden, fehlerhaft sind.

 

"Anleger, die die Kapitalanlage somit in einer Haustürsituation abgeschlossen haben, können diese widerrufen", erklärt Rechtsanwalt Tintemann. "Diese Möglichkeiten gibt es aber auch für Anleger, die nicht in einer Haustürsituation gekauft haben. Das OLG Köln hatte bereits durch Urteil vom 22.07.2009 entschieden, dass selbst dann ein Widerrufsrecht gegeben ist, wenn keine Haustürsituation vorliegt, die Gesellschaft aber eine Widerrufsbelehrung verwendet hat. Dies hat das Gericht damit begründet, dass die Anleger auch in diesem Fall auf die ihnen vorliegende Widerrufsmöglichkeit vertrauen dürfen."

 

Anleger, die hier Rechtsberatung suchen, dürfen sich gerne an die Rechtsanwälte wenden. Für die Analyse der Anlagesituation ist ein spezieller Fragebogen vorhanden, der bei Bedarf übersandt werden kann.

 

Tintemann

Rechtsanwalt

01.04.2010       

 

 

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich




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Der Verfasser arbeitet für die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.

 

Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

 

 

 

 

 

 

 

 

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