Bank muss Hinweis erteilen, dass die Kreditraten nicht zu stemmen sein werden. Erbschaften oder Lottogewinn als Zukunftsaussichten sind nicht relevant

Dienstag, 31 Mai 2011 23:26

Landgericht Berlin – 24.09.2010 – 4 O 482/09:

Eine Bank muss bei Anbahnung eines Darlehensvertrages die zukünftigen Darlehensnehmer darauf hinweisen, dass sich aus dessen Lebens- und Einkommensverhältnissen einerseits und aus den Rahmendaten des Darlehens andererseits ergibt, dass eine störungsfreie Finanzierung nicht möglich sein wird.
Dies gilt insbesondere, wenn sich aus den Umständen klar ergibt, dass ein Darlehen so nicht finanzierbar ist, weil z.B. das Einkommen sich ändern wird.
Dies ergibt sich aus Folgendem:
Im Rahmen von vorvertraglichen Verhandlungen haftet eine Bank wegen fehlerhafter Beratung gemäß § 280 BGB.
Die Bank muss hier richtige und vollständige Auskunft erteilen.

Unaufgefordert ist das Gegenüber darüber aufzuklären, dass der Vertragszweck vermutlich vereitelt ist. Dies ergibt sich aus dem Urteil des BGH vom 08.05.1980, MDR 1980, Seite 914.
In dem Fall waren die Kläger Rentner. Die Laufzeit des Darlehens war so lange gewählt, dass klar war, dass  die Raten nicht mehr zu zahlen waren.
Daraus folgt, dass die Darlehensnehmer so zu stellen wären, als hätten sie weder den Kauf- noch den Darlehensvertrag (hier ging es um eine Finanzierung eines Gegenstandes) geschlossen.


Dr. Schulte, Rechtsanwalt

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.
Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte

Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter

Pressemitteilungen.
Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Joachimstaler Straße 20
10719 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.dr-schulte.de

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Dr. Thomas Schulte

Dr. Thomas Schulte ist Gründungspartner und Namensgeber der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte.

 

 

Fachgebiete:                 
     
Vita:  
  • Geboren: 1966 Papenburg an der Ems
  • Bankkaufmann (IHK)
  • Jurastudium & Rechtsanwalt seit 1995
  • Promotion über „Europäisches öffentliches Recht“
  • Verheiratet, Familienvater, 4 Kinder

 

 

Über Dr. Thomas Schulte:

 

Nach dem Abitur und einer nachfolgenden Banklehre bei der Deutsche Bank AG studierte Dr. Thomas Schulte in Berlin und Bayreuth Rechtswissenschaften. Er wurde 1995 über ein Thema im Bereich des Europarechts zur Dr. jur. promoviert.

Neben bekannten Urteilen, die er u. a. gegen Banken, Versicherungen und andere namhafte Firmen erstritten hat, gilt er insbesondere als vertrauenswürdiger Ratgeber für erfolgreiche mittelständische und große Unternehmen und Familien. Zu seinen Tätigkeitsfeldern zählen insbesondere Bank- und Kapitalmarktrecht, Zivil- und Verbraucherschutzrecht, Insolvenzrecht, Internetrecht sowie die Unternehmensberatung.

 

Das von uns entwickelte Konzept einer ganzheitlichen und integralen Beratung setzt Dr. Schulte konsequent um. Rechtsanwalt zu sein, bedeutet für ihn nicht nur, die Rechtsprobleme unserer Mandanten vordergründig zu lösen. Sein Ziel ist es vielmehr, bei der individuellen Beratung in alle Richtungen zu schauen um Vorsorge und größtmögliche Sicherheit für die Zukunft zu schaffen.


Neben der qualifizierten juristischen Arbeit für unsere Mandanten liegt ihm die Aus- und Weiterbildung besonders am Herzen. Zukunftsorientiertes Engagement und die Förderung zur Nachhaltigkeit sind ihm wichtig. Über  Dr.  Schulte und sein Team haben bereits viele renommierte  Presseorgane berichtet.

 

           
      

Sie erreichen ihn unter:  dr.schulte@dr-schulte.de

Bürovorsteherin: Antje König antje.koenig@dr-schulte.de

Webseite: www.dr-schulte.de/blog/Dr.-Thomas-Schulte.html

Kommentar hinterlassen

Stellen Sie sicher, dass Sie die Pflichtfelder (*) ausgefüllt haben. HTML Code ist nicht erlaubt.

  • Rückrufservice
  • Kontaktdaten

BERLIN

Friedrichstrasse 133, 10117 Berlin
Telefon: 030 715206 70
Telefax: 030 715206 78

 

BERLIN SÜD

Malteserstrasse 170/172, 12277 Berlin
Telefon: 030 715206 70
Telefax: 030 715206 78

 

MÜNCHEN

Beichstrasse 5, 80802 München
Telefon: 089 638926 27
Telefax: 089 638926 15

 

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unsere Anwälte in den Medien

Magazin - Capital, Ausgabe 07/2008Die Erfolge der Rechtsanwälte werden vielfach in den Medien genannt, z.B.  Titelbeitrag im Magazin "Capital", Ausgabe 07/2008: Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung.

 

 

 

 

 

Beispiele unserer Medienpräsenz:

 

Logo - RTL Logo - Capital Logo - Die Zeit Logo - Sat1
Logo - Focus Logo - N24 Logo - Neue Juristische Wochenschrift Logo - WeltOnline
Logo - VOX Logo - Spiegel Online Logo - ZDF Logo - RTL 2
Logo - ARD Logo - Der Spiegel Logo - Stern Logo - WDR

 

Die gezeigten fremden Wordbildmarken sind urheberrechtl. geschützt.

Unsere Anwälte

  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen…
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Ralf Hornemann ist seit 2011 Associate in der Kanzlei Dr.…
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Dr. Sven Tintemann ist Gründungspartner der Kanzlei Dr. Schulte und…
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!