Geldwäsche – Gefahr für Ihr Unternehmen und die Gesamtwirtschaft - hohe Bußgelder und Kontokündigungen drohen |
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Geldwäsche kennt jeder Unternehmer, doch die wenigsten haben Erfahrungen
hiermit gemacht oder gehen auch nur davon aus, dass Geldwäsche in Ihrem
Unternehmen möglich wäre. Dies ist jedoch oft ein Irrglaube.
Geldwäsche stellt ein Folgedelikt dar, bei welchem die Gewinne aus
strafrechtlich relevanten Vortaten „reingewaschen“ werden sollen. Größtenteils
stammt das inkriminierte Geld aus der organisierten Kriminalität. Dabei läuft
die Geldwäsche an sich regelmäßig in drei Schritten ab.
Das Einschleusen (sog. „placement“), das Spuren verwischen (sog. „layering“)
und das Legalisieren (sog. „integration“).
In der ersten Phase wird das inkriminierte Geld in den legalen
Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Dies geschieht etwa durch Investitionen in
Unternehmen mit hohem Bargeldaufkommen, wie z.B. Restaurants, Spielhallen, Bars
usw. Hier fällt es nicht auf, wenn täglich Geld in das Unternehmen eingebracht
wird.
In der zweiten Phase werden nach dem Unterbringen der Gelder bei Dritten
(z.B. Banken) meistens zahlreiche Transaktionen oder komplizierte Auslandsüberweisungen
durchgeführt, um die Spur des Geldes zu verwischen. In der letzten Phase wird sodann das gewaschene Geld in „legale“ Geschäfte oder Unternehmen investiert. Mangels Bewusstsein für diese Investitionen ist die Realwirtschaft ohne Schutz.
Die Gefahren der Geldwäsche sind dabei weitläufig. Ist ein Unternehmen erst
einmal betroffen und der Geldwäscheverdacht bekannt geworden, ist der
Reputationsschaden enorm und das Vertrauen potentieller Geschäftspartner
belastet. Aber die Auswirkungen sind auch ganz konkret. Wer etwa gegen
Vorschriften des Geldwäschegesetzes verstößt, dem droht eine Geldbuße bis zu
100.000 €. Zudem drohen auch strafrechtliche Konsequenzen, da nach § 261 Absatz
5 StGB auch derjenige eine Straftat begeht, der leichtfertig nicht erkennt,
dass der angenommene Gegenstand oder das Geld aus einer strafbaren Vortat
stammt. Zudem kündigen die Banken konsequent die Konten der betroffenen Firmen,
auch wenn der deutsche Geschäftspartner nur Opfer der Geldwäsche war.
Aber die Gefahren der Geldwäsche wirken sich auch auf die Gesamtwirtschaft
aus. Das Prinzip der Marktwirtschaft zielt stets auf Gewinn und Vermehrung des
eingesetzten Kapitals ab. Auch wenn dies nicht immer funktioniert, ist dies
doch die grundsätzliche Intention.
Der Täter einer Geldwäschestraftat verfolgt dagegen primär ein anderes
Ziel. Das inkriminierte Geld soll „legalisiert“ werden. Daher wird vielfach in
Unternehmen, Immobilien oder ganze Branchen investiert, die keinen
wirtschaftlichen Erfolg versprechen. Bei dem oben genannten Umfang der Gewinne
aus organisierter Kriminalität kann der marktwirtschaftliche Wettbewerb leicht
verzerrt oder völlig ad absurdum geführt werden. Auf diese Weise sind
beispielsweise in Spanien ganze Neubau-Stadtteile an Schrottimmobilien
entstanden, die die gesamte Bau- und Immobilienbranche in die Krise gestürzt
haben.
Geldwäscheprävention ist daher ein wichtiger Bestandteil des
unternehmerischen Geschäftsalltags und sollte nicht vernachlässigt werden. Aus
rechtlicher Sicht ist daher zu raten, von einem im Geldwäscherecht erfahrenen
Rechtsanwalt oder einem sonstigen Experten prüfen zu lassen, ob das Unternehmen
für die Gefahren der Geldwäsche gewappnet ist.
Folgende Kriterien sprechen für Geldwäsche: - Der Kunde verlangt Anonymität (man kennt sich kaum und schon beim "Du", der Kunde hat einen unklaren Hintergrund) - Versuch des Kunden, den persönlichen Kontakt zum Verpflichteten ohne erkennbaren Grund zu vermeiden (große Geschäfte, aber nur gehetzt am Telefon) - Keine Preisaffinität des Kunden (auf einmal wird etwas zu einem tollen Preis verkauft, was sonst wie Blei in den Regalen liegt) - Der Klient verweigert notwendige und für das Geschäft übliche Auskünfte oder Unterlagen (was will der Kunde mit der Ware) - Versuch des Aufbaus eines über das normale Maß hinausgehenden Vertrauensverhältnisses (Einladungen, Events)
- Versuch der Schaffung eines Abhängigkeitsverhältnisses (Hilfestellungen
aller Art, Liebe und Glaube)
Das Seminar bei der IHK Berlin am 07.11.2011 erbrachte die Erkenntnis, dass
seitens der Zuhörer aus der gewerblichen Wirtschaft erhebliche Verunsicherung über
die Pflichten aus dem Geldwäscherecht herrschte und zudem die Gefahren nicht
erkannt wurden.
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