Gute Aussicht für Genossenschaften - Dr. Schulte und Partner erstreiten weitere Urteile |
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Im Jahre 2009 hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem
Beschluss vom 16.03.2009 die Welt der Genossenschaften nachhaltig
durcheinandergewirbelt. Wir berichteten hierüber bereits ausführlich. Die
Grundaussage dieser Entscheidung lautete, dass Vereinbarungen zwischen der
Genossenschaft und deren Mitglied, wonach die zu leistende Genossenschaftseinlage
in Raten gezahlt werden könnte, nichtig sei, wenn eine entsprechende Regelung
in der Satzung der Genossenschaft fehle. Der Vertrag sei damit insgesamt
nichtig, dem Genossenschaftsmitglied käme jedoch nach den Grundsätzen der
fehlerhaften Gesellschaft ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Bis zu
seinem Ausscheiden sei das Genossenschaftsmitglied wie ein normales Mitglied
mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten zu behandeln. Dies hatte zur
Folge, dass die gesamte Genossenschaftseinlage nunmehr auf einen Schlag fällig
wurde und die Genossenschaften sich vielfach dazu gezwungen sahen, den gesamten
Betrag nun vollständig zu fordern.
Von erheblicher Bedeutung für die Anerkennung von
Ansprüchen der Genossenschaft gegen deren Mitglieder sind dabei die konkreten
Regelungen in der Satzung der Genossenschaft und wie auch die genaue
Ausgestaltung des genossenschaftlichen Vertrags zwischen dem Mitglied und der
Genossenschaft. e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Internet: http://www.dr-schulte.de Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de
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