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(von Rechtsanwalt Christian M.
Schulter)
Die DSK-Leasing GmbH & Co. KG, eine weitere Fondsgesellschaft des
Hamburger Emissionshauses Rothmann & Cie., hatte bereits im Jahr 2011 ihre
Liquidation durch beschlossen. Dies
ist bereits seit mehreren Monaten bekannt. Nun erreichen die Kanzlei Dr. Schulte und Partner
Rechtsanwälte von Seiten der Mandantschaft die ersten Hiobsbotschaften, wie viel ihre Beteiligung derzeit noch
wert ist.
Als Beispiel sei ein Fall genannt, in dem der Anleger im Jahre 2005 rund
50.000 € in eine Anlage der DSK
Leasing des Typs „Classic“ investiert hatte. Nun bekam er nach längerem, hartnäckigem Nachfragen die Antwort,
dass seine Beteiligung derzeit noch ca. 8.400 € wert sei. Hiervon müssten
jedoch noch die über die Jahre erfolgten Auszahlungen, die der Anleger in Höhe
von ca. 6.000 € erhalten hatte, abgezogen werden.
Klar gesagt: Von der vor 6 Jahren getätigten Geldanlage bei der DSK-Leasing in
Höhe von 50.000 € bekäme der Anleger jetzt noch ca. 2.400 € ausbezahlt. Dabei
sind Agio-Zahlungen des Anlegers, die ebenfalls noch in Höhe von 6% geleistet
wurden, noch unberücksichtigt. Es ergibt sich somit eine Rückzahlungsquote von
ca. 17% des eingezahlten Kapitals. Mit anderen Worten – im konkreten Fall sind
83% des angelegten Kapitals vernichtet.
Letztendlich werden die Anleger der DSK-Leasing im Rahmen der Liquidation der
Gesellschaft zum Jahresende 2011 jedoch nicht einmal das angelegte Kapital
zurückgezahlt bekommen, sondern lediglich Aktien der österreichischen AutoBank
AG in Höhe des momentanen Gegenwerts ihrer der Beteiligung an der DSK-Leasing
erhalten. Schaut man sich die Entwicklung des
Aktienkurses der AutoBank AG über die letzten Jahre genauer an, so fällt auf,
dass dieser konstant zwischen ca. 2,50 € und 2,00 € pro Aktie pendelt. Schließt
man von der vergangenen Entwicklung auf die zuzkünftige, so dürften hier
mittelfristig keine großen Kurssprünge zu erwarten sein. Insgesamt also keine
guten Aussichten fürs neue Jahr für Anleger der DSK-Leasing.
Bezüglich der Aktien der AutoBank AG gibt es zudem immer noch widersprüchliche
Ansichten und Aussagen, ob die Vorzugsaktien der AutoBank AG, die die Anleger
der DSK nun erhalten sollen, börslich überhaupt handelbar sind bzw. sein
werden, oder nicht. Eine klare, die Anleger beruhigende Stellungnahme von
Seiten der DSK-Leasing blieb bislang aus.
Viele Anleger fragen nun auch bei den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Schulte
und Partner an, ob ein Vorgehen gegen die DSK überhaupt noch sinnvoll sei, wenn
die Gesellschaft nun in Liquidation ist. Hierzu rät Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Die
Liquidation einer Gesellschaft bedeutet weder, dass diese pleite ist, noch dass
diese nicht mehr verklagt werden kann. Die Gesellschaft ändert mit dem
Beschluss der eigenen Liquidation nur ihren Gesellschaftszweck und betreibt
kein Neugeschäft mehr. Alle Altverträge müssen im Rahmen der
Liquidation abgewickelt und bestehende Forderungen gegen die Gesellschaft
ausgeglichen werden. Daher kann eine Liquidation viel Zeit in Anspruch nehmen. In
diesem Zeitraum kann die Gesellschaft noch verklagt und eine vom Gericht
ausgeurteilte Forderung auch vollstreckt
werden. Es besteht somit kein Klagehindernis.“
Zu den rechtlichen Möglichkeiten der Anleger erklärt Rechtsanwalt Christian M.
Schulter: „Viele Anleger, die die Anlage in einer Haustürsituation
abgeschlossen haben, können diese auch heute noch widerrufen. Auch
sollte man prüfen lassen, ob möglicherweise eine Falschberatung bei Abschluss
der Kapitalanlage vorlag.“
Allen Anlegern der DSK-Leasing GmbH & Co. KG ist daher zu raten, sich über
den derzeitigen Wert ihrer Kapitalanlage informieren zu lassen und sich sodann
anwaltlichen Rat von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen
Rechtsanwalt einzuholen.
Christian M. Schulter
Rechtsanwalt – Associate
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.
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