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Kapitalanlagen - Grundsätze der Haftung – über steuerliche Nachteile muss beraten werden

Die Haftung für die Vermittlung und Beratung von Kapitalanlagen gegenüber dem Kunden hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt.

Wie in der Mode bildet die Rechtsprechung immer unterschiedliche Schwerpunkte – zur Zeit sind es nicht die Fragen von Kick-Back-Zahlungen und die Nichtaufklärung über Einlagensicherungssysteme. Nicht aus den Augen verloren werden dürfen natürlich die sonstigen Punkte einer ordnungsgemäßen Beratung und Vermittlung von Kapitalanlagen. Hierzu gehört auch, dass der Anleger Vorstellungen über die steuerlichen Folgen seiner Geldanlageentscheidung hat und diese berücksichtigt werden können.

Dieses ist deshalb so wichtig, weil zumeist die Geldanlageentscheidung in zwei Punkten steuerlich relevant sind: zum einen wird in der Regel Vermögen umgeschichtet  (die Zäsur könnte steuerrelevant sein); zudem könnten in Zukunft die Steuerlast der empfohlenen Kapitalanlage nicht optimal sein.
 Das Steuerrecht ist bekanntlich kompliziert und im Bereich Geldanlagen von Brüchen und nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlungen betroffen: 

1. Kopfkissen : Anleger lagert Geld unter dem Kopfkissen                       
Kopfkissensteuer unbekannt

2
. Edelmetalle: Anleger kauft Gold und Silbermünzen                                
Steuerfrei nach einem Jahr; 
ansonsten gilt § 23 EStG Gewinn normal versteuern

3. Aktien: Anleger erwirbt Aktien                                             
Dividenden: jeder Euro
 
Kursgewinn: jeder Euro         

4. Immobilien: Anleger erwirbt eine Eigentumswohnung 
Wertzuwachs unterhalb von 10 Jahren.
 Miete pro Jahr abzüglich 2% Abschreibung

5. Leibrente: Anleger über 65 erwirbt Leibrentenanspruch gegen Versicherung
18% der Leibrente als Grundlage pro Jahr

6. Sparbuch oder ähnlich: Anleger spart Geld auf einem Sparbuch
Abgeltungssteuer

7. Lebensversicherung: Anleger bespart eine Lebensversicherung
50% des Ertrags
 
8. Basisrente: Anleger schließt eine Basisrente ab
Sparzeit Sonderausgaben 70%


Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich


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Telefax: (030) 71520678
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Internet: http://www.dr-schulte.de

Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. 

Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite
www.dr-schulte.de  
 

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Über die Rechtsanwälte und die Verbraucherschutzthemen haben unter anderem berichtet:

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