Kapitalanlagen - Grundsätze der Haftung – über steuerliche Nachteile muss beraten werden |
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Die Haftung für die Vermittlung und Beratung von Kapitalanlagen gegenüber dem Kunden hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt.
Wie in der Mode bildet die Rechtsprechung immer unterschiedliche Schwerpunkte – zur Zeit sind es nicht die Fragen von Kick-Back-Zahlungen und die Nichtaufklärung über Einlagensicherungssysteme. Nicht aus den Augen verloren werden dürfen natürlich die sonstigen Punkte einer ordnungsgemäßen Beratung und Vermittlung von Kapitalanlagen. Hierzu gehört auch, dass der Anleger Vorstellungen über die steuerlichen Folgen seiner Geldanlageentscheidung hat und diese berücksichtigt werden können. Dieses ist deshalb so wichtig, weil zumeist die Geldanlageentscheidung in zwei Punkten steuerlich relevant sind: zum einen wird in der Regel Vermögen umgeschichtet (die Zäsur könnte steuerrelevant sein); zudem könnten in Zukunft die Steuerlast der empfohlenen Kapitalanlage nicht optimal sein. 1. Kopfkissen : Anleger lagert Geld unter dem Kopfkissen Kopfkissensteuer unbekannt 2. Edelmetalle: Anleger kauft Gold und Silbermünzen Steuerfrei nach einem Jahr; ansonsten gilt § 23 EStG Gewinn normal versteuern Dividenden: jeder Euro Kursgewinn: jeder Euro Wertzuwachs unterhalb von 10 Jahren. Miete pro Jahr abzüglich 2% Abschreibung 18% der Leibrente als Grundlage pro Jahr Abgeltungssteuer 7. Lebensversicherung: Anleger bespart eine Lebensversicherung 50% des Ertrags Sparzeit Sonderausgaben 70% Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen Kontakt: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte Joachimstaler Straße 20 10719 Berlin (Charlottenburg) Telefon: (030) 71520670 Telefax: (030) 71520678 e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Internet: http://www.dr-schulte.de Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de |
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