Neues Geldwäscherecht - Gesetzgebungsverfahren verzögert sich weiter |
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Es ist bereits Vieles, und dabei nicht immer Richtiges, berichtet worden
über die geplanten Änderungen bei der Geldwäscheprävention. Nun verzögert sich
das Gesetzgebungsverfahren des neuen Geldwäschegesetzes weiter. Eigentlich
sollte am 10.11.2011 das neue Gesetz im Bundestag verabschiedet werden, sodass
es zum 01.01.2012 in Kraft treten kann.
Nun hat der Finanzausschuss am 09.11.2011 sprichwörtlich in letzter Sekunde die Beratung im
Bundestag am heutigen 10.11.2011 überraschend von der Tagesordnung genommen.
Grund hierfür seien umfangreiche Änderungsanträge, die weiteren Beratungsbedarf
nach sich zögen, wie auf der Internetseite des Bundestags zu erfahren ist.
Mit einer abschließenden Beratung und Verabschiedung des Gesetzes zur
Verbesserung der Geldwäscheprävention ist nun frühestens Ende November
2011 zu rechnen.
Dies ist ein weiterer Rückschlag für die Unternehmen und Unternehmer, die
von den Neuerungen des Geldwäschegesetzes betroffen sind, denn die Ungewissheit
hält an. Dabei ist bereits seit längerem zu beobachten, dass viele Unternehmen
sich unvorbereitet und allein gelassen fühlen, ob der zukünftigen Änderungen
und den gravierenden Geldbußen bei Verstößen.
Diese Verunsicherung aufgreifend, hat zuletzt auch die IHK Berlin das Thema
Geldwäscheprävention in einem extra einberufenen Themenabend behandelt und
zahlreiche Mitglieder eingeladen. Neben Vertretern des Landeskriminalamtes
Berlin und der der Senatsverwaltung unterstellten Aufsichtsbehörde für
Geldwäscheprävention war zu diesem Vortrag auch Rechtsanwalt Dr. Schulte von
der Kanzlei Dr. Schulte & Partner als Experte und Referent eingeladen.
Dabei hat sich im Laufe des Abends zunehmend gezeigt, dass bei den Unternehmen
große Verunsicherung herrscht, was genau sie ab Anfang nächsten Jahres zu
erfüllen haben und wie sie sich darauf vorbereiten können.
Die nun bekannt gegebene weitere Verzögerung beseitigt diese Unsicherheit
nicht, da weiter nicht feststeht, welche Neuerungen tatsächlich in Kraft treten
werden.
Aus juristischer Sicht kann daher nur dazu geraten werden, sich als
Unternehmer bereits frühzeitig bei einem im Geldwäscherecht erfahrenen
Rechtsanwalt über die Neuerungen zu informieren und gegebenenfalls prüfen zu
lassen, ob Ihr Unternehmen für die anstehenden Änderungen des Geldwäscherecht
vorbereitet ist. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de
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