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Postbank muss Score-Wert berichtigen lassen - Erneuter Erfolg der Rechtsanwälte in einer SCHUFA-Angelegenheit

Am 23.02.2011 verurteilte das Landgericht Berlin (nicht rechtskräftig) die Postbank AG dazu, die SCHUFA nach bereits erfolgter Löschung eines SCHUFA-Eintrages aufzufordern, den Score-Wert so zu berechnen, als sei der Eintrag nie erfolgt.

 

Die Ungeschicklichkeiten der eintragenden Institutionen nehmen kein Ende.

In dem vorliegenden Fall war es so, dass eine Postbank einen SCHUFA-Eintrag gleich zweifach vorgenommen hatte. Zum einen wurde die Forderung unter dem Namen "Postbank AG" und zum anderen unter "Deutsche Postbank AG" eingetragen. 

 

Die doppelte Eintragung sah das Gericht als unzulässig an. Daher muss die Postbank auch nach Löschung des SCHUFA-Eintrages die SCHUFA anweisen, den Score-Wert neu zu berechnen. Die Kosten des Gerichtsverfahrens sowie die außergerichtlich entstandenen Kosten muss die fehlerhaft handelnde Bank tragen.

 

VisdP

Rechtsanwalt Sven Tintemann

Malteserstr. 170/172

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Der Verfasser ist einer der Partner der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, die seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig ist und bundesweit die Interessen einzelner Anleger vertritt.

 

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Über die Rechtsanwälte und die Verbraucherschutzthemen haben unter anderem berichtet:

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