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Rentadomo Grundbesitz GmbH & Co. KG vom Landgericht Berlin auf Rückabwicklung eines Immobilienverkaufes verurteilt

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte haben vor dem Landgericht Berlin erfolgreich gegen die Rentadomo Grundbesitz GmbH& Co. KG auf Rückabwicklung eines finanzierten Kaufes einer so genannten „Steuerspar-Immobilie“ geklagt. 


Mit dem am 19.05.2011 (Az.: 5 O 170/10) verkündeten Urteil, hat die 5. Kammer des Landgerichts Berlin die Rentadomo Grundbesitz GmbH & Co.KG aus Berlin dazu verurteilt, eine von ihr verkaufte Eigentumswohnung zurückzunehmen sowie unserer Mandantschaft als Klägerseite jeglichen weiteren Schaden aus dem Kauf dieser Eigentumswohnung zu ersetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Die Rentadomo Grundbesitz GmbH & Co. KG hatte über einen von ihr eingeschalteten Vertrieb eine Eigentumswohnung in der Wünsdorfer Straße in Berlin an unsere Mandanten verkauft. 


Die von dem Vertriebsunternehmen auch nach Ansicht des LG Berlin begangene Falschberatung wurde der Rentadomo Grundbesitz GmbH & Co. KG zugerechnet. Das Gericht folgt damit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Falschberatung durch Erfüllungsgehilfen. 


Die von der Vertriebsorganisation begangene Falschberatung bestand nach Ansicht des Gerichtes in der Übergabe und Erklärung einer Beispielrechnung, aus der sich die angebliche tatsächliche monatliche finanzielle Belastung nach dem Erwerb der Immobilie ergeben sollte.

Nach Ansicht des Gerichtes war die unserer Mandantin durch den Vertrieb übergebene Beispielrechnung in wesentlichen Punkten falsch und unvollständig.

„Diese Entscheidung des Landgerichts Berlin kommt nicht überraschend“, meint Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen, Partner der Kanzlei Dr. Schulte und Partner aus Berlin.

„Festzustellen ist, dass das Berliner Landgericht, trotz der mittlerweile erdrückenden Anzahl von Rückabwicklungsklagen gegen verschiedenste Verkäufergesellschaften aus dem Bereich der so genannten Steuerspar-Immobilien, jeden Fall sehr genau betrachtet und trotz vielfach ähnlicher Sachverhalte nicht voreingenommen ist. Klagen gegen Beteiligte am System ´Steuersparmodell Eigentumswohnung` sollten deshalb nur durch spezialisierte Kanzleien und individuell in enger Zusammenarbeit mit den Mandanten betrieben werden. Jeder Fall ist unterschiedlich und vor Gericht kann es auf diese Feinheiten ankommen.“ sagt Rechtsanwalt Klevenhagen.


Kim Oliver Klevenhagen, Rechtsanwalt
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

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