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Berlin – 20.12.2011
Matthias Schmidt und Andreas Schmidt sind wieder da, wie informierte Kreise nunmehr bestätigt haben.
Der Schock für die Anleger der RWI - Real Wert Invest Managementgesellschaft
für innovative Investitionen mbH
(kurz RWI) war groß, als vor ca. zwei Wochen bekannt wurde, dass der Geschäftsführer der RWI Real Wert
Invest Managementgesellschaft für innovative
Investitionen mbH, Herr
Matthias Schmidt sowie dessen Bruder Herr Andreas Schmidt, seines Zeichens
Geschäftsführer der RWI - Real Wert Invest Verwaltungsgesellschaft mbH von der Staatsanwaltschaft
in Untersuchungshaft genommen wurde. Wie der Kanzlei Dr. Schulte
und Partner Rechtsanwälte
nun bekannt wurde, sind sowohl Herr Andreas Schmidt als auch sein Bruder
Matthias Schmidt unter strengen Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden
und befinden sich wieder auf freiem Fuß. Dies ist mittlerweile auch von Seiten
der Staatsanwaltschaft Dresden, wie auch von Seiten der beiden Strafverteidiger
der Herren Schmidt gegenüber der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
bestätigt worden.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner haben bereits über deren Strafverteidiger
zu den Herren Matthias und Andreas Schmidt Kontakt aufgenommen, um die
Interessen der von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner vertretenden Geschädigten
und Teilnehmern der Geschädigtengemeinschaft RWI wahrzunehmen.
In einem am 20.12.2011 geführten Telefonat mit Rechtsanwalt Christian M.
Schulter hat der zuständige Staatsanwalt zudem bestätigt, dass die
strafrechtlichen Ermittlungen derzeit noch laufen und eine Einsichtnahme in die
Ermittlungsakten momentan noch niemandem gewährt wird. Sobald der Stand der
Ermittlungen eine Akteneinsicht jedoch zuließe, wird diese den Vertretern der
Geschädigtengemeinschaft RWI umgehend erteilt. Darüber hinaus machte der Staatsanwalt
gegenüber Anwalt Schulter deutlich, dass von Seiten der Ermittlungsbehörde grundsätzlich
keine Bedenken dagegen bestünden, dass die Herren Andreas und Matthias
Schmidt im Rahmen ihrer
strafprozessualen Auflagen in zivilrechtlicher Hinsicht mit der Kanzlei Dr.
Schulte und Partner Rechtsanwälte als Vertreter der Geschädigtengemeinschaft
RWI zusammenarbeiten, um die Umsetzung der von der Kanzlei Dr. Schulte und
Partner bereits mit
Anlegern und Vermittlern
entwickelten Zukunftskonzepte für die einzelnen Standorte nicht zu gefährden.
„Die Tatsache, dass die beiden Beschuldigten schon wieder aus der Haft entlassen
sind, stellt keinen Freispruch dar. Allerdings hält das zuständige Gericht die
U-Haft wohl nicht mehr für nötig. Das ist immer dann der Fall, wenn aus Sicht
der Behörde keine Verdunklungsgefahr oder Fluchtgefahr besteht,“ erläutert
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann.
Zum Verbleib von Rainer Maria Friedrich, der den Anlegern der RWI ebenfalls
bekannt ist und der nach Angaben eines Strafverteidigers wohl einer der
Hauptgesellschafter der RWI Management ist, wollte sich die Staatsanwaltschaft
nicht äußern. Es ist daher anzunehmen, dass sich Herr Friedrich noch in U-Haft
befindet.
Allen Geschädigten der RWI Real Wert Invest ist daher zuraten, sich in dieser
Angelegenheit anwaltlich vertreten zu lassen. Betroffene, die der von der
Kanzlei Dr. Schulte und Partner ins Leben gerufene Geschädigtengemeinschaft RWI
beitreten wollen, wenden sich bitte an den hier sachbearbeitenden Kollegen
Rechtsanwalt Christian M. Schulter oder schreiben diesem eine E-Mail unter
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Christian M. Schulter
Rechtsanwalt – Associate
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