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Die RWI - Real Wert Invest
Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH (kurz
RWI) lockte viele Anleger mit Traumrenditen und lukrativen Zukunftskonzepten. Umgesetzt
wurde hiervon bislang nichts.
Nachdem sich nun immer mehr Geschädigte der RWI bei der Kanzlei Dr. Schulte und
Partner meldeten, wurde die „Geschädigtengemeinschaft RWI“ ins Leben gerufen.
Zudem wurden alle Beteiligten zu einer Versammlung am 12.12.2011 eingeladen.
Über 70 Betroffene kamen, um sich zu informieren.

Versammlung
am 12.12.2011
Anleger und Vermittler von Kapitalanlagen an der RWI Real Wert Invest
Managementgesellschaft
für innovative Investitionen mbH (kurz RWI Real Wert Invest GmbH) trafen sich
am 12.12.2011 auf Einladung der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
in Berlin ein, um sich über den aktuellen Stand der Entwicklung rund um die RWI
zu informieren.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann (Partner
der Kanzlei) und Rechtsanwalt Christian M. Schulter (Associate) gaben den
interessierten Zuhörern einen Überblick über die Informationen, die der Kanzlei
innerhalb der letzten Tage und Wochen durch verschiedene Informanten zugegangen
waren. Insbesondere ging es hierbei um das strafrechtliche Ermittlungsverfahren,
welches die Staatsanwaltschaft Dresden gegen die Geschäftsführer der RWI führt.
Darüber hinaus informierten die Rechtsanwälte über die gesellschaftsrechtliche Konstruktion
der einzelnen Standorte, die zum Betrieb eines Blockheizkraftwerks als GbR oder
Kommanditbeteiligung durch die RWI aufgesetzt worden waren. Hierbei bestand
unter den Betroffenen Konsens, dass zunächst eine wirtschaftliche und
rechtliche Ermittlung über die Rentabilität und generelle Tragfähigkeit der
einzelnen Standorte erstellt und diese sodann im Rahmen der Anleger besprochen
werden müssten, bevor Entscheidungen über weitere Maßnahmen getroffen werden
können.
Zum Zweck des Informationsaustauschs und der Exploration der Gegebenheiten schlugen
die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner vor, der bereits gegründeten
„Geschädigtengemeinschaft RWI“ beizutreten, in welcher sich die Anleger/Kunden,
die Vermögen in Anlagen der RWI investiert haben, versammeln. Die Gemeinschaft
wird koordiniert und rechtlich beraten durch die Kanzlei Dr. Schulte und
Partner Rechtsanwälte und soll als Ansprechpartner für die Ermittlungsbehörden
sowie die bisherigen Geschäftspartner der RWI sein.
„Die Veranstaltung hat gezeigt, dass die Anleger gewillt sind, sich zur
Bündelung der Anlegerinteressen zusammenzuschließen, um hierdurch eine
Zersplitterung durch die Verfolgung einzelner Interessen zu vermeiden,“ fasst
Rechtsanwalt Tintemann den Abend zusammen.

RA Tintemann
Nach den bisherigen Nachforschungen zeichnet sich ab, dass alle Standorte betroffen
sind.
Rechtsanwalt Schulter ergänzt hierzu: „Der Abend hat gezeigt, dass die Anleger engagiert
und daran interessiert sind, eine gemeinsame Lösung für die Zukunft zu finden.
Die hohe Beteiligung an der Geschädigtengemeinschaft führen wir darauf zurück,
dass viele Anleger sich mit der Anlageidee, die grundsätzlich gut ist, stark
identifiziert haben. Insgesamt kann man sagen, dass es für alle Beteiligten
sinnvoll gewesen ist, schnell eine Veranstaltung für die interessieren Anleger
und Vermittler der RWI durchzuführen.“

RA Schulter
Anleger oder Berater, die an dem Termin nicht teilnehmen konnten,
können sich gerne an die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte wenden.
Als Ansprechpartner stehen RA Tintemann und RA Schulter gerne zur Verfügung. Eine
Teilnahme an der Interessengemeinschaft ist weiterhin möglich.
Die wesentlichen Ergebnisse der Veranstaltung werden in einem Informationsschreiben
zusammengefasst und an die Teilnehmer der Geschädigtengemeinschaft nachträglich
versendet.
Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Der
Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.
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