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(von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven
Tintemann)
Akestor
AG durch Landgericht Berlin zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt - Kanzlei
Dr. Schulte und Partner erstreitet Versäumnisurteil
Die Akestor AG, die Anlegern seit Jahren bekannt ist und vormals unter Balz
Finanzservice AG und auch als BAF AG firmierte, wurde am 16.01.2012 durch das
Landgericht Berlin zur Zahlung von Schadensersatz und zur Freistellung der
durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertretenen Mandanten
von weiteren Zahlungen verurteilt. Das Urteil erging als Versäumnisurteil, da
die Beklagte sich in dem Gerichtstermin nicht durch einen Rechtsanwalt
vertreten ließ. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Akestor AG die
Möglichkeit des Einspruchs gegeben ist.
Hintergrund des Rechtsstreits war eine Kapitalanlage eines vietnamesischen
Ehepaars bei der Akestor. Die Anleger hatten die Rückabwicklung der
Kapitalanlage verlangt, da sie sich schlecht beraten fühlten und ihr Geld
eigentlich sicher anlegen wollten. Auch wurden in dem Prozess zahlreiche
Formfehler bei der Beteiligung gerügt.
Es kam zunächst zu einer Mediationsverhandlung, in der jedoch zwischen den
Parteien des Rechtsstreits keine Einigung erzielt werden konnte. Der Prozess
wurde daher vor der 9. Zivilkammer des Landgerichts Berlin fortgesetzt. Kurz
vor der mündlichen Hauptverhandlung kündigten die Prozessbevollmächtigten der
Beklagten an, dass Mandat niedergelegt zu haben und den Termin nicht
wahrzunehmen. Bereits zuvor war einen Abtretung von Kostenersatzansprüchen der
Akestor auf die vertretende Rechtsanwaltskanzlei offengelegt worden.
Zu dem Verfahren meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sven Tintemann, der das Versäumnisurteil für die hier vertretene Mandantschaft
erstritten hat: „Die Akestor AG, die früher von Dieter Balz als Vorstand
geleitet wurde, ist seit Jahren bekannt und wurde bereits von zahlreichen
Anlegern auf Rückabwicklung ihrer Kapitalanlagen in Anspruch genommen. Bisher
hatte sich die Gesellschaft stets verteidigt, mit unterschiedlichem Erfolg. Die
Tatsache, dass nunmehr kein Rechtsanwalt mehr zum Prozess erscheint, gibt
erneut Anlass zur Sorge. Wenn eine Gesellschaft schon ihre Rechtsanwälte nicht
mehr bezahlt und Forderungen an sie abtritt, kann dies auf eine knappe
Finanzsituation hindeuten und stellt einen wesentlichen Indikator für eine
Insolvenzgefahr dar. Es wird sich daher zeigen, ob die hier vertretenen Anleger
aus dem Versäumnisurteil noch erfolgreich gegen die Gesellschaft im Rahmen der
Zwangsvollstreckung vorgehen können, wenn diese nicht freiwillig zahlen
sollte."
Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertritt schon seit Jahren
Anleger gegen die Balz Finanzservice AG, BAF AG und auch nunmehr Akestor AG.
Bereits in einem Artikel aus dem Jahr 2004 wurde durch Anwalt Tintemann von
einer Investition in die Gesellschaft abgeraten. Die Beteiligung wurde damals
als Produkt, welches die Welt nicht braucht, bewertet.
V.i.S.d.P.
Sven Tintemann
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