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(von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven
Tintemann)
Das Landgericht Gießen hat es der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG
im Wege einer einstweiligen Verfügung aufgegeben, einen Negativeintrag über
einen durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertretenen Arzt
und Unternehmer zu widerrufen. Zudem wurde der Bank aufgegeben, der Schufa
Holding AG mitzuteilen, dass der Scorewert wieder hergestellt werden soll, als
habe es den Negativeintrag nicht gegeben.
Was war der Hintergrund des Verfahrens?
Bei den Rechtsanwälten meldete sich ein Arzt und Unternehmer und teilte mit,
dass die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG (nachfolgend Deutsche
Bank) einen Negativeintrag bei der Schufa Holding AG veranlasst habe.
Ungewöhnlicherweise hatte der hier vertrete Mandant sich bereits selbst darum
bemüht, den Schufa-Negativeintrag bei der Schufa zur Löschung zu bringen. Dies
war jedoch leider nicht von Erfolg gekrönt gewesen, weshalb der Mandant nunmehr
anwaltliche Hilfe zu Rate zog.
Ein außergerichtliches Anschreiben an die Deutsche Bank blieb erfolglos. Die
Rechtsanwälte beantragten daher nach Fristablauf bei dem Landgericht Gießen den
Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Bank.
Die einstweilige Verfügung wurde mit Beschluss vom 26.01.2012 durch das Landgericht
Gießen in der Form, wie von den Anwälten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner
Rechtsanwälte beantragt, erlassen. Der Beschluss wird der Deutschen Bank
nunmehr durch den Gerichtsvollzieher im Parteiverfahren zugestellt. Ab dem
Zeitpunkt der Zustellung ist die Deutsche Bank dazu verpflichtet, der
einstweiligen Verfügung Folge zu leisten, auch wenn sie gegen diese das
Rechtsmittel des Einspruchs einlegen kann.
„Der hier vertretene Mandant war neben seiner Tätigkeit als Arzt auch
unternehmerisch tätig und führte verschiedene Vertragsverhandlungen mit einem
hohen Umsatzvolumen durch. Der Schufaeintrag stellte daher eine besondere
Gefährdung dieser Vertragsverhandlungen dar, weshalb hier schnell gehandelt und
Abhilfe geschaffen werden musste", führt Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann zu dem Sachverhalt aus. „Es war
daher für den Mandanten von existenzieller Bedeutung, dass der Schufaeintrag
schnell zur Löschung gebracht wird. Es zeigt sich wieder einmal, dass die Einschaltung
von Experten auf diesem Gebiet binnen kurzer Frist zu guten Ergebnissen führen
kann. Wichtig ist es jedoch, dass man schnell handelt, um die kurzen Fristen,
die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung vom Gesetzgeber und der
Rechtsprechung vorgesehen sind, nicht zu versäumen", ergänzt Anwalt
Tintemann.
Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob die Deutsche Bank die Entscheidung bestehen
lassen oder Einspruch einlegen wird. Die Entscheidung des Landgerichts reiht
sich in eine ganze Reihe von Erfolgen der Rechtsanwälte ein, die für Betroffene
und ihre Familien im Bereich der finanziellen Reputation erreicht werden
konnten.
Nähere Informationen über Hilfe bei negativen Einträgen und Datenschutzrecht
hier:
http://tintemann.de/wer-hilft-beim-thema-datenschutzrecht-und-bei-einem-negativeintrag-in-einer-auskunftei-z-b-schufa-creditreform-burgel-%e2%80%a6.html
V.i.S.d.P.
Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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