Mediziner vor Schufa-Eintrag gerettet

Montag, 09 April 2012 09:46

Die Domnowski Inkasso GmbH löscht negativen Schufa-Eintrag nach schnellem Vorgehen der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte. Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Inkassogesellschaft konnte zurückgenommen werden. Manche kleinen Stolpersteine können schnell zu größeren Problemen führen. Diese Erfahrung machte nun auch ein Arzt, der sich bei den Rechtsanwälten meldete. Er hatte einen deutlichen Rückgang seines Schufa Basisscore Wertes festgestellt.

 

Dieser Vorgang war eindeutig auf einen Schufa Eintrag der Firma Domnowski Inkasso GmbH zurückzuführen. Diese hatte eine Forderung einer Firma im eigenen Namen eingetragen, die wegen der Wartung einer Heizung auf dem Schiff des Arztes als Freizeitkapitän angefallen und die versehentlich nicht bezahlt worden war. Zudem wurde angegeben, dass der Vertrag mit dem Arzt nicht ordnungsgemäß beendet worden sei. Da der Arzt in Kürze für seine berufliche Tätigkeit Kredite aufnehmen wollte, war sofortiges Handeln angezeigt.
 
Die Rechtsanwälte schreiben daher an die eintragende Domnowski Inkasso GmbH und forderten diese zur Löschung des Eintrages binnen einer kurzen Frist auf. Als nichts geschah, reichten die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung beim zuständigen Landgericht Essen ein. Das Gericht beraumte hierzu kurzfristig einen Verhandlungstermin auf den 19.04.2012 ein.
 
Noch vor dem Gerichtstermin wurde der Negativeintrag durch die Firma Domnowski Inkasso GmbH bei der Schufa Holding AG widerrufen. Der Eintrag wurde daher bei der Schufa Holding AG gelöscht. Der Basisscore des Arztes stieg wieder auf einen annehmbaren Wert von 97,5 %. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Domnwoski Inkasso GmbH konnte daher zurückgenommen werden.
 
Zu dem Verfahren meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Die Angelegenheit war im vorliegenden Fall eigentlich ziemlich klar. Es waren mindestens zwei kapitale Fehler in dem Negativeintrag enthalten. Zum einen bestand zwischen Arzt und Schiffswerft überhaupt kein Dauerschuldverhältnis. Daher war der Eintrag, dass das Vertragsverhältnis nicht ordnungsgemäß beendet worden sei, inhaltlich falsch. Zudem hatte auch das Inkassounternehmen die Forderung als eigene Forderung eingetragen und nicht als Forderung der Schiffswerft, was ebenfalls irreführend ist.“
 
„Schneller Rechtsschutz im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung kann bei den meisten Gerichten nur innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Schufa Eintrages gesucht werden. Betroffenen ist daher zu raten, sich schnell an einen spezialisierten Anwalt zu wenden. Dieser muss nicht aus der Nähe des Betroffenen kommen. Auch das hier geführte Verfahren zeigt deutlich, dass viele Unternehmen sich erst dann in Bewegung setzen, wenn Druck auch durch ein laufendes Gerichtsverfahren aufgebaut wird. Wir freuen uns, dass dem Arzt geholfen werden konnte.“
 
Der Fall zeigt deutlich, dass ohne qualifizierte juristische Hilfe eines Fachanwaltes ein erfolgreiches Vorgehen nicht möglich ist.

Dr. Sven Tintemann

Dr. Sven Tintemann ist Gründungspartner der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte.

 

Fachgebiete:                 
     
Vita:  
  • Geboren: 1976 in Bergisch Gladbach
  • Hauptmann der Reserve
  • Jurastudium & Rechtsanwalt seit 2006
  • Fachanwaltslehrgang für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Promotion bei Prof. Dr. Martin Schwab (Bankenaufsichtsrecht)
  • Verheiratet, Familienvater, 2 Kinder

 

 

Über Dr. Sven Tintemann:

 

Nach dem Abitur wurde Dr. Tintemann bei der Bundeswehr zum Offizier ausgebildet, danach folgte das erfolgreiche Jurastudium in Dresden und Berlin. 2010 absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht, ist somit seit 2011 als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zugelassen.

Zu seinen Tätigkeitsfeldern gehören Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungs- und Rückversicherungsrecht, Prospektrecht, Telekommunikationsrecht und Insolvenzrecht. Als einer der wenigen Experten deutschlandweit im Bereich Schufa- und Datenschutzrecht erstritt Rechtsanwalt Dr. Tintemann erfolgreich wegweisende Urteile. Für die Mandanten setzt er sich mit seiner qualifizierten, durchsetzungsstarken und entscheidungsfreudigen Arbeit als Rechts- und Fachanwalt ein.

 

Die integrale Beratung ist ein Grundpfeiler seiner Beratung. Neben der erforderlichen individuellen Problemlösung erarbeitet Rechtsanwalt Dr. Tintemann für unsere Mandanten Konzepte für eine langfristige Sicherstellung der von ihm erzielten Ergebnisse. 

 

Als Autor in aussagekräftigen Beiträgen der Fachzeitschrift „Verbraucher und Recht“ und durch zahlreiche Auftritte im deutschen Fernsehen machte Dr. Tintemann bereits auf sich und die Kanzlei Dr. Schulte und Partner aufmerksam.

 

           
      

Sie erreichen ihn unter:  tintemann@dr-schulte.de

Assistentin: Julia Müller julia.mueller@dr-schulte.de
Assistentin: Stefanie Schulze  s.schulze@dr-schulte.de (Zwangsvollstreckung/Insolvenz)


Veröffentlichungen:

Verbraucher und Recht - VuR 2012, 367 ff.

(Unzulässigkeit doppelter Schufa-Einträge)

 

Verbraucher und Recht - VuR 2012, 279 ff.

(Werbung durch prominente Persönlichkeit kann Prospekthaftung auslösen)

in Zusammenarbeit mit RAin Wiest

 

Verbraucher und Recht - VuR 2012, 54 - 58

(Unzulässigkeit der Speicherung des Merkmals Restschuldbefreiung erteilt)

in Zusammenarbeit mit Dr. Gärtner

 

Verbraucher und Recht - VuR 2011, 271 ff.

(Urteilsanmerkung zu LG Berlin, Az. 4 O 97/11)

in Zusammenarbeit mit Dr. Gärtner

 

Verbraucher und Recht - VuR 2011, 191 ff.

(Urteilsanmerkung zu LG Verden, Az. 4 O 342/10)

in Zusammenarbeit mit Dr. Gärtner

 

Webseite: www.dr-schulte.de/blog/Sven-Tintemann.html

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