Negativer Schufa-Eintrag aufgrund von Identitätsdiebstahl möglich? Was hilft dem Opfer?

Montag, 30 April 2012 13:58

Identitätsdiebstähle haben in letzter Zeit zugenommen. Von einem Identitätsdiebstahl spricht man, wenn ein Dritter sich zum Zwecke von Straftaten der Daten eines Dritten bedient, gleichsam nach aussen so tut als sei er ein anderer.

Traditionell gab es diese Diebstähle der Identität des Opfer bei der Anmeldung und Gründung von Firmen, dem Kauf von Grundstücken oder bei Bankkonten. Diese Straftaten waren relativ selten. Erst das Internet hat zu einer seuchenartigen Verbreitung der Identitätsdiebstähle geführt. Gerade Kreditkarten und Onlinekäufe verleiten Täter dazu, sich als Dritter auszugeben.

Bei den Rechtsanwälten meldete sich das Opfer eines Identitätsdiebstahls. Die junge Angestellte aus einer Kleinstadt hatte von dem Identitätsdiebstahl erst erfahren, als sie sich zwei negative Einträge bei Ihrer Schufaselbstauskunft nicht erklären konnte. Dort wurde behauptet, die Betroffene habe einen Telefonvertrag abgeschlossen und zudem einen Privatkredit unterzeichnet. Beides war ihrer Auffassung nach nicht zutreffend. Nachforschungen bei den angeblichen Vertragspartnern ergaben, dass die Verträge tatsächlich nicht von der Betroffenen Person unterschrieben worden waren. Diese konnte sich nicht erklären, wie denn die Vertragspartner an ihre Unterlagen und sogar ihren Ausweis gelangt waren.

Eine Recherche im Familienkreis führte zu dem Ergebnis, dass die Schwester der Betroffenen ihr den Personalausweis entwendet hatte, um damit sowohl einen Mobilfunkvertrag als auch ein Privatdarlehen abzuschließen. Da sich die Schwestern nicht ganz unähnlich sehen, war dies eine leichte Angelegenheit. Gelegenheit macht selbst im Familienkreis manchmal Diebe und führt zu unerwarteten Situationen.

Die familieninternen Recherchen veranlassten die straffällig gewordene Schwester der Betroffenen dazu, bei der Polizei eine Selbstanzeige zu stellen in dem sie den Vorfall formulierte und vollständig zugab. Dies teilten die Rechtsanwälte nach Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte auch der Telefonfirma und dem betroffenen Kreditinstitut mit. Einsicht ist der beste Weg zur Besserung.


Da diese jedoch in der Zwischenzeit Vollstreckungsbescheide gegen die Betroffene erwirkt hatten, waren die Schuldner nicht bereit den erwirkten Titel einfach so kampflos herauszugeben und den Negativeintrag bei der Schufa Holding AG zur Löschung zu bringen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner mussten daher weitere juristische Schritte unternehmen, um hier zu einem Einlenken bei den Gegenseiten zu gelangen. Zunächst musste herausgefunden werden, wann der Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde und zu welchem Aktenzeichen er ergangen war. Da bei den Ermittlungen herauskam, dass die Vollstreckungsbescheide ebenfalls bei der straffällig gewordenen Schwester der Betroffenen zugestellt waren und die Betroffene nie von diesen Kenntnis erlangt hatte, legten die Rechtsanwälte Einspruch bei den Vollstreckungsgerichten gegen die Vollstreckungsbescheide ein, um die Rechtskraft der Vollstreckungsbescheide aufheben zu lassen. Erst nachdem die Gläubiger von den Einsprüchen und den nunmehr drohenden Gerichtsverfahren Kenntnis erlangten, erfolgte dort ein Einlenken. Die Schufa-Negativeinträge wurden widerrufen, sodass eine Bereinigung des Schufascores möglich wurde. Auch zeigten die Gläubiger Einsicht und waren bereit über die jetzt schon titulierte Forderung noch einmal neu zu verhandeln, insbesondere über eine Aufhebung der Forderungen nachzudenken.

Diese schnelle Hilfe war für die Betroffene dringend notwendig, da sie gerade mit ihrem Ehemann plante, eine Immobilienfinanzierung bei einer Bank abzuschließen. Diese Finanzierung war durch die unberechtigten Schufaeinträge stark gefährdet und quasi unmöglich geworden.

Zu der nunmehr erzielten Schufa-Bereinigung meint der erfahrene Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann:

„Der hier vorliegende Fall ist sicherlich kein Einzelfall. Immer wieder kommt es gerade im familiären Umfeld zu Identitätsdiebstählen. Dies kann auch bei Freunden möglich sein. Achten Sie auf Ihre Ausweispapiere. Ein Schufaeintrag kann, auch wenn er unberechtigt ist, viel Ärger verursachen. Hier waren zwei gesondert zu führende zivilrechtliche Verfahren notwendig, um Telekommunikationsunternehmen und finanzierende Bank von der Unrichtigkeit der Schufaeinträge zu überzeugen. Viel Geld, Ärger und Enttäuschung hätte man sich sparen können, wenn jeder auf die persönlichen Unterlagen achtet und nicht leichtgläubig damit um geht!"

Die Rechtsanwälte sind häufig bundesweit mit Fällen dieser Art befasst und helfen schnellst möglich. Unberechtigte Schufa-Einträge können das berufliche und private Glück der Opfer und ihrer Familien stark belasten und gefährden.

V.i.S.d.P.

Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Dr. Sven Tintemann

Dr. Sven Tintemann ist Gründungspartner der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte.

 

Fachgebiete:                 
     
Vita:  
  • Geboren: 1976 in Bergisch Gladbach
  • Hauptmann der Reserve
  • Jurastudium & Rechtsanwalt seit 2006
  • Fachanwaltslehrgang für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Promotion bei Prof. Dr. Martin Schwab (Bankenaufsichtsrecht)
  • Verheiratet, Familienvater, 2 Kinder

 

 

Über Dr. Sven Tintemann:

 

Nach dem Abitur wurde Dr. Tintemann bei der Bundeswehr zum Offizier ausgebildet, danach folgte das erfolgreiche Jurastudium in Dresden und Berlin. 2010 absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht, ist somit seit 2011 als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zugelassen.

Zu seinen Tätigkeitsfeldern gehören Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungs- und Rückversicherungsrecht, Prospektrecht, Telekommunikationsrecht und Insolvenzrecht. Als einer der wenigen Experten deutschlandweit im Bereich Schufa- und Datenschutzrecht erstritt Rechtsanwalt Dr. Tintemann erfolgreich wegweisende Urteile. Für die Mandanten setzt er sich mit seiner qualifizierten, durchsetzungsstarken und entscheidungsfreudigen Arbeit als Rechts- und Fachanwalt ein.

 

Die integrale Beratung ist ein Grundpfeiler seiner Beratung. Neben der erforderlichen individuellen Problemlösung erarbeitet Rechtsanwalt Dr. Tintemann für unsere Mandanten Konzepte für eine langfristige Sicherstellung der von ihm erzielten Ergebnisse. 

 

Als Autor in aussagekräftigen Beiträgen der Fachzeitschrift „Verbraucher und Recht“ und durch zahlreiche Auftritte im deutschen Fernsehen machte Dr. Tintemann bereits auf sich und die Kanzlei Dr. Schulte und Partner aufmerksam.

 

           
      

Sie erreichen ihn unter:  tintemann@dr-schulte.de

Assistentin: Julia Müller julia.mueller@dr-schulte.de
Assistentin: Stefanie Schulze  s.schulze@dr-schulte.de (Zwangsvollstreckung/Insolvenz)


Veröffentlichungen:

Verbraucher und Recht - VuR 2012, 367 ff.

(Unzulässigkeit doppelter Schufa-Einträge)

 

Verbraucher und Recht - VuR 2012, 279 ff.

(Werbung durch prominente Persönlichkeit kann Prospekthaftung auslösen)

in Zusammenarbeit mit RAin Wiest

 

Verbraucher und Recht - VuR 2012, 54 - 58

(Unzulässigkeit der Speicherung des Merkmals Restschuldbefreiung erteilt)

in Zusammenarbeit mit Dr. Gärtner

 

Verbraucher und Recht - VuR 2011, 271 ff.

(Urteilsanmerkung zu LG Berlin, Az. 4 O 97/11)

in Zusammenarbeit mit Dr. Gärtner

 

Verbraucher und Recht - VuR 2011, 191 ff.

(Urteilsanmerkung zu LG Verden, Az. 4 O 342/10)

in Zusammenarbeit mit Dr. Gärtner

 

Webseite: www.dr-schulte.de/blog/Sven-Tintemann.html

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