Unsere Vergütung und
anfallende Gebühren
Unsere
anwaltliche Tätigkeit ist eine Dienstleistung, die entgeltpflichtig ist.
Die
Vergütung sowie anfallende Gebühren für unsere anwaltliche Tätigkeit richten
sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und sind gesetzlich in dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. In einigen Fällen schlagen wir
Ihnen Honorarvereinbarungen vor. Seit dem 01.07.2008 ist auch nach deutschem
Recht unter bestimmten Bedingungen der Abschluss einer
Erfolgshonorarvereinbarung zulässig. Gerne teilen wir Ihnen auf Anfrage mit,
ob dies in Ihrem speziellen Fall möglich ist.
Kostenrahmen und
Kostensicherheit
Auf Wunsch erhalten Sie jederzeit in einem
Erstberatungsgespräch und auch nach Übertragung eines Mandats einen Überblick
über die zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten. Im Falle einer streitigen
Auseinandersetzung ist auch eine wirtschaftliche Betrachtung der Angelegenheit
aus Ihrer Sicht für uns selbstverständlich. Sowohl das Prozessrisiko als auch
die zu erwartenden Kosten und Gebühren zeigen wir Ihnen auf.
Erstberatung
Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung
betragen abhängig vom Gegenstandswert für Verbraucher maximal € 190,00 zuzüglich
MwSt. Im Falle einer späteren Übertragung eines Mandates werden die Kosten der
Erstberatung angerechnet.
Bestehen einer Rechtsschutzversicherung und
Kostenübernahme
Der Umfang einer Kostenübernahme hängt von den
Bedingungen Ihres speziellen Versicherungsvertrages ab. Abhängig vom Umfang des
Vertrages und Datum des Vertragsschlusses mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
entscheidet diese über die Abgabe von Deckungsschutz. Im allgemeinen sind weite
Teile der unter Umständen entstehenden anwaltlichen Vergütung und Gebühren
abgedeckt. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Versicherer die Vergütung eines
Rechtsanwaltes oder die Kosten eines Rechtsstreites übernimmt, stellen wir auf
Wunsch gerne für Sie die Deckungsanfrage und führen die Korrespondenz bei
auftretenden Fragen. Unsere langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit
allen in Deutschland tätigen Rechtsschutzversicherern erlaubt uns eine schnelle
und präzise Anfrage um Kostenübernahme. Bitte beachten Sie, dass die Anfrage bei
einer Rechtsschutzversicherung ebenfalls eine entgeltpflichtige Tätigkeit
ist.
Bestehen einer Rechtsschutzversicherung und Freiheit der Wahl
Ihres Rechtsanwaltes
Ihnen steht grundsätzlich das Recht auf freie
Anwaltswahl zu. Dies gilt auch, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung
haben. Mitunter schlagen Rechtsschutzversicherungen eigene Vertragsanwälte vor.
Diese Vorschläge sind jedoch nur Empfehlungen und sind vom Deckungsschutz
unabhängig. Sie entscheiden jedoch, welchem Rechtsanwalt Sie Ihr Vertrauen
schenken.
Kostenübernahme durch Prozesskostenhilfe
Das
deutsche Recht eröffnet unter bestimmten Umständen die Möglichkeit einer
Prozesskostenhilfe. Wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen die Kosten einer Prozessführung nicht, nur zum Teil oder in Raten
aufbringen können, kann ein entsprechender Antrag auf Gewährung von
Prozesskostenhilfe gestellt werden. Der Antrag hat aber nur Erfolg, wenn der von
Ihnen beabsichtigte Prozess oder Ihre Verteidigung gegen gegnerische Ansprüche
Aussicht auf Erfolg hat und die Prozessführung nicht mutwillig ist. Wir klären
mit Ihnen, ob ein Antrag in Ihrem speziellen Fall sinnvoll ist. Bei der Stellung
des Antrages und der Bestimmung der erforderlichen Nachweise helfen wir Ihnen
selbstverständlich.
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