Zinsanpassungsklausel muss transparent sein (KSK Tübingen)
28. November 2020
Dr. Thomas Schulte
Valentin Schulte - Vortrag am 16.10.2019 - Volkswirtschaft
OLG Stuttgart, Urteil vom 27.03.2019, 4 U 184/18
Zinsanpassungsklauseln, bei denen sich die Zinsanpassung während der Vertragslaufzeit aus einem gleitenden Zins errechnet, sind intransparent und damit unzulässig.
Verfahren gegen die Kreissparkasse Tübingen.
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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
19. Jahrgang - Nr. 3851 vom 28. November 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich