Kassel (jur). Für mehrere zehntausend ehemalige DDR-Polizisten führt das an sie ausgezahlte Verpflegungsgeld nicht zu einer höheren Rente, da es “nicht Bestandteil ihrer Besoldung” war, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 5 RS 1/20 u.a.) am Mittwoch, 9. Dezember 2020. Damit wies das Gericht mehrere ehemalige Volkspolizisten aus Thüringens und Sachsen ab. Die insgesamt vier Kläger hatten frühestens seit 1957 einen Zuschlag zur Besoldung für ihre Verpflegung erhalten. …
Weiterlesen aufDDR-Volkspolizisten erhalten keine höhere Rente
10. Dezember 2020
Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.
Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
19. Jahrgang - Nr. 3874 vom 10. Dezember 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich