Privatkredit gilt bei Hartz IV nicht als Einkommen
11. Dezember 2020
Dr. Thomas Schulte
Valentin Schulte - Vortrag am 16.10.2019 - Volkswirtschaft
Kassel (jur). Zahlungen der Bank aus einem privaten Darlehen gelten bei Hartz-IV-Empfängern nicht als Einkommen. Wer vorrübergehend auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist, kann dies daher mit einem Bankdarlehen aufstocken, wie das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Mittwoch, 9. Dezember 2020, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied (Az.: B 4 AS 30/20 R). Auch ein bereits laufendes privates Darlehen steht danach dem Bezug von Hartz IV nicht entgegen. Die Klägerin war Rechtsreferendari …
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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
19. Jahrgang - Nr. 3883 vom 11. Dezember 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich