Alphapool GmbH: Wozu ein Insolvenzgutachten?

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Alphapool GmbH und die große Frage: „Hat der vom Gericht bestellte Insolvenzgutachter genügend freie finanzielle Mittel gefunden?“ – Bekommen die Anleger ihre Ansprüche durchgesetzt?

Es ist bereits seit dem 23.09.2015 um 12:30 Uhr amtlich, dass über das Vermögen der Alphapool GmbH durch das Amtsgericht Leipzig zum Az.: 403 IN 840/15 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Ein Insolvenzverfahren wird immer nur dann eröffnet, wenn der vom Gericht bestellte Gutachter freie finanzielle Mittel gefunden hat, die zur Verwertung von offenen Verbindlichkeiten der Insolvenzschuldnerin genutzt werden können.

Der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht stets eine Prüfung durch einen vorläufig bestellten Insolvenzverwalter voraus. Dieser sichert zunächst alle noch vorhandenen Kontobestände, Unterlagen und sonstige mögliche verwertbare Gegenstände, um weiteren Schaden zu verhindern. Gleichzeitig wird dieser vorläufige Insolvenzverwalter mit der Erstellung eines so genannten Insolvenzgutachtens beauftragt.

Was ist ein Insolvenzgutachten?

Kurz gesagt, trifft ein Insolvenzgutachten eine Aussage darüber, ob ausreichend liquide und freie finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, ob die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt werden können. Ob tatsächlich auch die Forderungen der geschädigten Anleger durch die freien Mittel bedient werden können, spielt im Insolvenzgutachten nur eine untergeordnete Rolle.

Insofern stellen sich die geschädigten Anleger die berechtigte Frage, warum dann ein Insolvenzgutachten erstellt werden muss.

Insolvenzgutachten enthalten oftmals weitere Informationen und ermöglichen so dem Insolvenzverwalter gegebenenfalls weitere freie Mittel zur Insolvenzmasse herbeizuholen. Auch für Rechtsanwälte sind Insolvenzgutachten interessant, weil sich dort oftmals nützliche Hinweise finden, ob weitere Anspruchsgegner für die geschädigten Anleger in Anspruch genommen werden können.

Aus diesem Grund haben die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team mbB mit Amtsgericht Leipzig Akteneinsicht in die Insolvenzakte beantragt, um das Insolvenzgutachten einsehen zu können. Dieses liegt zwischenzeitlich vor.

Was steht nun im Insolvenzgutachten der Alphapool GmbH?

Eine wesentliche Erkenntnis aus dem Insolvenzgutachten ist, dass die Alphapool GmbH Verbindlichkeiten in Höhe von 5.882.069,07 Euro hat, wobei auf die Forderungen geschädigter Anleger ein Betrag in Höhe von 5.617.557,47 Euro entfällt. Dieser Betrag ist die offene Verbindlichkeit gegenüber 843 Gläubigern, wobei die nachrangigen Gläubiger hier noch keine Berücksichtigung fanden.

Die Forderungshöhe und die Zahl der Gläubiger sind erschreckend hoch, so dass die geschädigten Anleger befürchten dürfen, dass ihre Befriedigung im Insolvenzfahren nur sehr gering ausfallen wird. Mit einfachen Worten: die Insolvenzquote wird sehr niedrig sein.

Auch wenn diese Aussage im Insolvenzgutachten keine positiven Aussichten vermittelt, finden sich doch an zwei Stellen interessante Hinweise.

Welche interessanten Hinweise sollen das sein?

Zum einen findet sich im Insolvenzgutachten der Hinweis, dass die Alphapool GmbH über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt und die Versicherungsbeiträge regelmäßig bezahlt wurden. Diese Versicherung stellt unter Umständen einen potenziellen Anspruchsgegner dar und könnte somit gegebenenfalls in Anspruch genommen werden, um den erlittenen Verlust der geschädigten Anleger zu minimieren. Derzeit prüfen die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team mbB mögliche rechtliche Ansatzpunkte.

Weiterhin setzt sich das Insolvenzgutachten mit der Tätigkeit eines bestimmten Treuhänders auseinander. Auch dieser Hinweis ist nützlich und wertvoll.

Die Inanspruchnahme von Treuhändern ist immer nur dann erfolgversprechend möglich, wenn dieser nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in das System eingebunden war. In seinem Urteil vom 10.02.2015 zum Az.: VI ZR 569/13 brachte der Bundesgerichtshofs die Haftungskriterien noch einmal deutlich zum Ausdruck. Ausschlaggebend ist danach, ob der Treuhänder von Seiten der Gesellschaft in das Vertriebssystem eingebunden war.

Mit einfachen Worten: Die Gesellschaft muss von Anfang an, die Dienste des anwaltlichen Treuhänders in Anspruch nehmen wollen, um die aufgekauften Lebens-, Renten- und Bausparverträge zu kündigen und den erzielten Rückkaufswert an die Gesellschaft zu übertragen.

Das Insolvenzgutachten enthält hierzu verschiedene Ansatzpunkte, die eine Einbindung in das Vertriebssystem von Beginn an vermuten lassen.

Was hat der geschädigte Anleger davon?

Die Ansatzpunkte im Insolvenzgutachten stützen die Argumentation der Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche gegenüber dem Treuhänder.

Je mehr Argumentationsgrundlagen vorliegen, je eher kann der Anspruch erfolgreich durchgesetzt werden. Dies zur Freude der geschädigten Anleger, die auf diese Weise den Verlust ihres der alphapool GmbH zur Verfügung gestellten Kapitals reduzieren können.

Fazit:

Ein Insolvenzgutachten ist meist mehr als ernüchtern. Gerade vor dem Hintergrund, weil es offen die Verbindlichkeiten und die ermittelten freien finanzielle Mittel schonungslos gegenüberstellt. Zugleich sind aber auch nützliche Informationen in diesen Insolvenzgutachten enthalten, welche durchaus Anlass bieten, weitere Anspruchsgegner zu finden und dort Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1723 vom 10. November 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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