Anspruch auf Hartz IV nach Zahlung an Heiratsschwindler

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Stuttgart (jur). Es ist nicht sozialwidrig, auf einen Heiratsschwindler hereinzufallen. Selbst wenn auf diese Weise ein kleines Vermögen verloren geht, kann das Betrugsopfer danach Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Montag, 15. Februar 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 9 AS 98/18). Nach dem Urteil muss eine jetzt 62-jährige Hotelfachfrau aus dem Heilbronner Raum die von ihr bezogenen Hartz-IV-Leistung …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 4039 vom 22. Februar 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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