Anzahl von Windanlagen steht am Ende der Abwägung fest

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Verbraucherschutz

Mannheim (jur). Bei der Planung von Vorranggebieten für Windenergie darf das gewünschte Ergebnis nicht am Anfang der Interessenabwägung stehen. Stattdessen muss die Anzahl der Windenergieanlagen das Ergebnis der Abwägung sein, hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in drei am Donnerstag, 21. Januar 2021, verkündeten Urteilen entschieden (Az.: 5 S 1107/18, 5 S 1707/18 und 5 S 1710/18). Ausgangspunkt für die Planung müssen laut Urteil Windenergieanlagen in einer Größe s …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3942 vom 25. Januar 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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