Auch bei verjährten Straftaten ist Vermögensabschöpfung möglich

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Wettbewerb

Karlsruhe (jur). Auch bei bereits verjährten Straftaten müssen Straftäter mit dem Einzug von aus Delikten erzielten Vermögenswerten rechnen. Die zum 1. Juli 2017 in Kraft getretene Neuregelung, die bei bereits verjährten Straftaten die Einziehung von Vermögenswerten auch schon vor diesem Zeitpunkt vorsieht, ist verfassungsgemäß, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag, 5. März 2021, veröffentlichten Urteil (Az.: 2 BvL 8/19). In dem betreffenden Fall hat …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
21. Jahrgang - Nr. 4096 vom 12. März 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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