Auch Besitzer von Eigentumswohnungen, oder Eigenheimen können ALG II / Hartz IV bekommen.

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Gerichtsgebäude / Pixabay

Man hört immer wieder: „… ich kann ja kein ALG II beantragen, weil meine Eltern / Elternteil mir ein Haus überschrieben hat /haben, in dem sie/ er bis zum Lebensende wohnen werden“. Falsch! Der § 7 SGB II gilt für alle, auch Eigentümer von Wohneigentum. Hausnebenkosten, Heizkosten, Grundsteuer und Zinsbelastungen sind Kosten, die sich bezahlen lassen können. Bei finanzieller Schieflage muss nicht unbedingt die Immobilie unter den Hammer.
Betroffene können sich bei Fragen die Anwaltskanzlei Dr. Schulte wenden.

Unser Büro ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschafts- und verbraucherschutzrechtlicher Themenstellungen ab. Der Verfasser arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes. Die Rechtsanwälte sind ebenfalls im Bereich des Immaterialgüterrechtes (Namensrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Sorten und Design), des Versicherungsrechtes sowie des Immobilienrechtes aktiv. Interdisziplinär kooperieren die Rechtsanwälte mit Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über Büros in Berlin (2 x), Freiburg und Dresden. 

Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite.

Dr. Thomas Schulte

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Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 619 vom 10. März 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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