Auf vergünstigtes Jobticket wird keine Lohnsteuer fällig

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Verbraucherschutz

Kassel (jur). Bietet ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein vergünstigtes Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel an, um die Parkplatznot zu lindern, ist auf die Ersparnis keine Lohnsteuer fällig. Die verbilligte Überlassung des Jobtickets im Rahmen eines betrieblichen Mobilitätskonzepts stellt keinen lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar, entschied das Hessische Finanzgericht in Kassel in einem am Freitag, 5. Februar 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 12 K 2283/17). Im streitigen Fall …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3994 vom 9. Februar 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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