Behörden dürfen Zwangs-Coronatest anordnen

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Verbraucherschutz

Würzburg (jur). Behörden dürfen gegenüber direkten Kontaktpersonen von Infizierten mit dem SARS-CoV-2-Virus neben Quarantäne-Maßnahmen auch einen Zwangs-Coronatest anordnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Würzburg in einem am Dienstag, 3. November 2020, bekanntgegebenen Beschluss entschieden und im Eilverfahren auf die entsprechenden bayerischen Regelungen verwiesen (Az.: W 8 S 20.1625). Vor Gericht wollte ein 13-jähriger Schüler im Eilverfahren die Anordnung der häuslichen Quarantä …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
21. Jahrgang - Nr. 3782 vom 4. November 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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