Bei maximal 70 Arbeitstagen jährlich keine Sozialversicherung

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Doktorgrad

Kassel (jur). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Gestaltungsfreiheit bei der sogenannten zeitgeringfügigen Beschäftigung gestärkt. Nach einem am Mittwoch, 25. November 2020, verkündeten Urteil vom Vortag ist eine auf 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzte Beschäftigung sozialversicherungsfrei (Az.: B 12 KR 34/19 R). Die Anzahl der Arbeitstage pro Woche spielt dabei keine Rolle. Im konkreten Fall hatte die Klägerin zwischen ihrem Abitur und dem Studium etwa zwei Monate la …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3827 vom 26. November 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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