Bei Schlafapnoe kein Anspruch auf Cannabis

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte

Stuttgart (jur). Schlafapnoe mit Zähneknirschen und Tagesmüdigkeit ist keine „schwerwiegende Erkrankung“. Daher kommt eine Versorgung mit Cannabis nicht in Betracht, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem am Montag, 8. März 2021, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 4 KR 1701/20). Voraussetzung für die Verschreibung von Cannabis sei eine dauerhafte und nachhaltige Beeinträchtigung, die sich deutlich von anderen Erkrankungen unterscheidet und dass die üblichen …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 4078 vom 9. März 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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