Bei Wettbewerbsverstößen im Internet keinen „fliegenden Gerichtsstand“

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte

Düsseldorf (jur). Es ist nicht mehr möglich, bundesweit gegen mutmaßliche Wettbewerbsverstöße im Internet zu klagen. Der bisherige „fliegende Gerichtsstand“ ist zum Jahresende 2020 abgeschafft worden, betonte das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in einem am Donnerstag, 18. Februar 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: I-20 W 11/21). Dies gelte für alle und nicht nur für internetspezifische Wettbewerbsverstöße. Klagen sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in ers …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
21. Jahrgang - Nr. 4047 vom 25. Februar 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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