BID Bayerischer Inkassodienst Aktiengesellschaft löscht erneut Schufa-Eintrag

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Schufa-Einträge sind ärgerlich, weil Banken, Versicherungen und Leasingfirmen oft Verträge mit Personen ablehnen, die einen negativen Schufaeintrag haben. Für einen solchen Betroffenen konnten die Rechtsanwälte erneut einen außergerichtlichen Erfolg erzielen.
Dieses „Schufaopfer“ meldete sich und berichtete über einen Schufa-Eintrag, den die BID Bayerischer Inkassodienst AG vorgenommen hatte. Nach einer außergerichtlichen Intervention der Rechtsanwälte lenkte die BID ein und löschte den Schufa-Eintrag mit Schreiben vom 21.07.2011.
Hierzu meint Rechtsanwalt Schulte, der das Verfahren auf Seiten der Kanzlei Dr. Schulte & Partner Rechtsanwälte begleitet hat: „Gerade bei kleinen Forderungen lohnt es sich, die Schufa-Eintragungen anzugreifen. Oftmals machen sich Gesellschaften nicht die Mühe, diese vor der Eintragung hinreichend zu überprüfen. Die im Datenschutzrecht vorgeschriebene Rechtsgüterabwägung vor Eintragung findet oftmals gar nicht statt. Ausserdem besteht bei den Gesellschaften kein hohes Interesse daran, den Negativeintrag aufrecht zu erhalten. Oftmals können gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden, wenn der Betroffene schnell handelt und sich durch ein aussergerichtliches Anspruchsschreiben vehement gegen den Schufa-Eintrag zu Wehr setzt.“
Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team ist schon seit Jahren erfolgreich im Bereich des Datenschutzrechts aktiv. Hier konnten wegweisende Urteile erstritten werden, die mittlerweile auch in wissenschaftliche Publikationen Eingang gefunden haben. Betroffene können Ihre Rechte schon für eine Erstberatungsgebühr von 150,00 Euro zzgl. MwSt. prüfen lassen. Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung werden diese Kosten oftmals von der Versicherung übernommen.

Dr. Thomas Schulte

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Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 790 vom 26. Juli 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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