Dresdner Bank erneut zum Schadensersatz gegenüber Anlegerin verurteilt.

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

In einem Urteil des Amtsgerichts Mühlheim a.d.R. (10 C 178/04, nicht rechtskräftig) verurteilte das Gericht am 31.03.2005 die Dresdner Bank AG Schadensersatz der Kundin zu zahlen. Diese Kundin hatte die Dresdner Bank AG eine Beteiligung an dem DIT Altersvorsorge 35 Fonds vermittelt. Die Anlegerin war von der Anlagementalität konservativ eingestuft worden.
Das Gericht stellte noch einmal klar, dass bei konservativer Anlagementalität insbesondere zu Zwecken der Rentensicherung es nicht angezeigt sei, Fonds an Kunden zu vermitteln, die im wesentlichen aus Aktienanteilen bestehen.
Noch nicht geklärt in der Rechtsprechung ist, wie hoch der Prozentsatz an Aktienanteilen sein muss, damit eine Geldanlage in einem Fonds nicht mehr als konservativ gesehen werden kann.
Aus dem Urteil wird deutlich, dass der Wunsch der Banken, am Schalter möglichst noch Investment-Zertifikate und Versicherungen etc. zu verkaufen häufig mit hohen Haftungsrisiken versehen ist. Ähnlich hatte bereits das höchste Berliner Gericht geurteilt und die Dresdner Bank AG ebenfalls verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, siehe unter

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 372 vom 15. April 2005 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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