Einlagengeschäft der Agrofinanz GmbH ist unerlaubt

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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aktenzeichen! juristische Information aus Berlin

Agrofinanz GmbH: nachhaltige und umweltverträgliche Ölpalmen-Geldanlage in Lateinamerika – BaFin ordnet sofort vollziehbare Rückabwicklung der Verträge an

Am 08.09.2015 ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gegenüber der Agrofinanz GmbH an, ihre unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte einzustellen und die erhaltenen Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzuzahlen.

Die Agrofinanz GmbH (HRB 11225) hat ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen, Tiergartenstraße 27, 47533 Kleve. Die Geschäftsführer der Gesellschaft sind die selbsternannten „Plantagen-Experten“ Bram Holthausen und Anthony Alfred Berends.

Sachanlage Ölpalmen mit Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit – Anbau in Lateinamerika

Die Firma Agrofinanz GmbH gibt es erst seit 2011. Mit Sachanlagen als Alternative zu schlecht verzinsten Geldanlagen wirbt die Gesellschaft. Bei der Agrofinanz GmbH haben Verbraucher die Möglichkeit, „nachhaltig“ und „umweltverträglich“ in Ölpalmen zu investieren. Das Geschäftsmodell ist einfach: Der Anleger kauft Ölpalmen, Mindestinvestitionsgröße ist ein sog. Plot, bestehend aus 35 Ölpalmen auf einer Fläche von ca. 25 Hektar zu einem Kaufpreis von 7.500 Euro. Über eine Laufzeit von 10 Jahren erhält der Anleger feste Auszahlungen in Form einer „Miete“ von 9% p.a., die jeweils zum Ende eines Kalenderquartals erfolgen. Nach 10 Jahren werden die Ölpalmen von der Agrofinanz GmbH zum ursprünglichen Kaufpreis zurückgekauft.

Dementsprechend ist der Unternehmensgegenstand beschrieben als die Ausübung von landwirtschaftlichen Aktivitäten sowie das Erlangen von (Geld)Mitteln für die Finanzierung dieser Aktivitäten in Lateinamerika.

Intransparenz der Gesellschaftsstrukturen – Vertragspartner der Agrofinanz GmbH

Was die wenigsten Anleger wissen: Hinter ihrem Vertragspartner sollen noch zwei Unternehmen stecken: die Muttergesellschaft Kronos Agri Holding (Holland) und deren Tochtergesellschaften Titan Agro S.A. (Ecuador). Die Mitbeteiligung der beiden anderen Unternehmen wird weder aus dem Informationsmaterial noch bei Abschluss des Vertrages deutlich. Dabei ist diese Information nicht unerheblich, da den Anleger ein erhöhtes Risiko trifft. Durch die Beteiligung weiterer Unternehmen kann es zu nicht nachvollziehbaren Finanzflüssen kommen und unternehmerischen Verstrickungen. Ebenso ist es für den Anleger von Bedeutung zu wissen, was die Insolvenz einer der beteiligten Gesellschaften für wirtschaftliche Auswirkungen auf die Agrofinanz GmbH haben kann.
Die Grundstücke, auf dem die Ölpalmen gepflanzt werden, sollen der Titan Agro S.A. gehören. Ob ein vorzeitiger Rückkauf der Palmen in Betracht kommt und wenn ja, zu welchem Preis, ist fraglich.

Folgen der Abwicklungsverfügung durch die Bafin

Die Anordnung der Rückabwicklung bedeutet für die Agrofinanz GmbH, jeden der abgeschlossenen Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge wieder rückabzuwickeln, also die erhaltenen Gelder der Anleger wieder vollständig an diese auszuzahlen.
Ob die Agrofinanz GmbH ihrer Verpflichtung wirklich nachgeht, ist fraglich und bleibt noch abzuwarten. Bei einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit droht den Anlegern ein Totalverlust ihrer an die GmbH gezahlten Gelder.

Fazit: Agrofinanz GmbH Anleger sollten Ansprüche individuell auf Schadensersatz prüfen

Sollte die Agrofinanz GmbH ihrer Rückzahlungsverpflichtung nicht nachkommen, so sollten geschädigte Kunden ihre Ansprüche zeitnah durchsetzen. Es besteht hier die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Geschäftsführer Bram Holthausen und Anthony Alfred Berends, die nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 KWG persönlich und unbeschränkt auf Schadensersatz haften könnten. Ob weitere Anspruchsgegner in Betracht kommen, muss dann im Einzelfall geprüft werden.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 2028 vom 25. Januar 2016 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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