Elterngeld durch Krankengeld gemindert

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Verbraucherschutz

Kassel (jur). Krankengeld, das für eine Krankheit gezahlt wird, die länger als sechs Wochen dauert, kann auf das Elterngeld mindernd angerechnet werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag, 18. März 2021, entschieden (Az.: B 10 EG 3/20 R). Das Kasseler Urteil gilt sowohl für das normale „Basis-Elterngeld“ als auch für das Anfang 2015 eingeführte „Elterngeld plus“. Das jeweilige Mindestelterngeld bleibt jedoch unverändert. Die Klage wurde von einer Juristin aus Niedersachs …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
21. Jahrgang - Nr. 4165 vom 25. März 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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