Fehlerhafte Kredite – in der Bundesausgabe berichtet die Bildzeitung über ein Interview mit Dr. Thomas Schulte

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Architektur / Pixabay

Die größte deutsche Zeitung berichtet über die häufig falschen Widerrufsbelehrungen bei Krediten in der Bundesausgabe 11.11.2014

Laut einem BGH-Urteil sind viele Widerrufbelehrungen von Bankkrediten unwirksam. Verschiedene Bankinstitutionen haben ihre Bankkunden nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht und dessen Folgen belehrt. Das heißt, Kunden könnten ihre laufenden Kredite kündigen und zu günstigeren Konditionen neu abschließen. Ursache ist eine von der Bundesregierung vorgegebene Formulierung, die viele Banken und Sparkassen nicht beachtet haben. Immobilienkreditnehmer können ihren Darlehensvertrag widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und somit unwirksam ist. Dann hat nämlich die Widerrufsfrist nie begonnen zu laufen. Also selbst nach Jahren ist ein Herauskommen aus den alten Darlehenskonditionen ohne teure Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
21. Jahrgang - Nr. 1449 vom 14. November 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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