Für Abschluss einer Weiterbildung gibt es keine doppelte Prämie

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Diplom

Essen (jur). Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss bei einer aus zwei Teilen bestehenden erfolgreich absolvierten Abschlussprüfung einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme keine doppelte Weiterbildungsprämie zahlen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem am Freitag, 5. Februar 2021, bekannt gegebenen Urteil entschieden (Az.: L 20 AL 53/19). Im vorliegenden Fall war der Klägerin, einer gelernten Buchhändlerin, wegen ihrer Arbeitslosigkeit von der BA di …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3991 vom 9. Februar 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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