Internetrecht: Rechtsprechung erzielt erfolgreiche Löschung

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Fraude à l'investissement sur finanzexp.de / Pixabay

Verbraucherrechte werden gestärkt: Die Löschung eines geschäftsschädigenden Eintrages in Internetforen wird durchgesetzt, Hilferuf löst internationale Reaktionen aus – Wie muss sich die Usergesellschaft zum Schutz von Reputationsstörungen verhalten?

Die Macht von Suchmaschinen und dem Internet wächst stetig und die Auswirkungen sind im alltäglichen Leben fühlbar. Muss man davor Angst haben? Kann man sich schützen? – rechtliche Diskussion mit Dr. Thomas Schulte

Der Geschäftsführer einer Medien GmbH, die einen nachweislich legalen Vertrieb veranstaltete, staunte nicht schlecht, als er seinen Namen bei Google eingab und dort Einträge wie „ob er denn abkassieren möchte“ oder „der betreibt ein Schneeballsystem“ bereits auf der ersten Seite der Suchergebnisse fand. Säubern, radieren, zerreißen, verbrennen nicht möglich – welche Option ist ein taugliches Instrument hierfür? Derartige Einträge sind extrem geschäftsschädigend, da in der heutigen Zeit die meisten potentiellen Kunden ihre Geschäftspartner zuerst googeln, bevor sie mit ihnen zum Geschäftsabschluss schreiten.

Wieviel Macht haben Suchmaschinen wie Google und wer übernimmt Verantwortung?

Derartige falsche Tatsachenbehauptungen braucht niemand hinzunehmen, aber wie verhält man sich als Betroffener richtig und kann erfolgreich gegen eine Hetzkampagne und der Reputationsschädigung vorgehen? Hierzu Strafrechtexperte Dr. Kraatz von der auf Internetrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Schulte und sein Team in Berlin: „Falsche, ehrverletzende Tatsachenbehauptungen erfüllen den Straftatbestand des § 186 Strafgesetzbuch (StGB), wobei derjenige, der die Äußerung trifft, das Risiko dafür trägt, dass sich die Wahrheit der behaupteten Tatsache nicht darlegen lässt. Für derartige Einträge in Blogs und Foren haftet grundsätzlich auch der Forenbetreiber nach der allgemeinen Störerhaftung der §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) analog, da bereits der Betrieb des Forums die Verbreitung der ehrverletzenden Tatsachenbehauptung fördert. Zwar darf die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden, welche die rechtswidrigen Äußerungen selbst nicht vorgenommen haben. So trifft an sich den Administrator eines Internetforums nicht die Pflicht, sämtliche Einträge vorab auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Sobald jedoch bestimmte rechtswidrige Äußerungen konkret beanstandet werden, ist der Administrator nach der Rechtsprechung verpflichtet, diese Kommentare vom Forum zu nehmen.“

In diesem Fall und vor diesem Hintergrund wurden die Forenbetreiber durch Dr. Schulte und sein Team angeschrieben. Daraufhin reagierte gutefrage.net, löschte die Beanstandungen sofort und anstandslos auch die entsprechenden Userbeiträge. Rechtsanwalt Dr. Schulte, Experte Reputation by law meint dazu, dass die Gesetzgebung in jüngster Zeit für den Schutz von Internetusern und Verbrauchern wichtige Entscheidungen auf den Weg gebracht hat. Dadurch werden Forenbetreiber in die Verantwortung genommen, weitere gesetzliche Entscheidungen sollten für die Sicherheit im Internet getroffen werden. Für Betroffene gilt, schnell und konsequent zu handeln, denn der eigene Ruf und der des Unternehmens erleiden oftmals durch die falsche Tatsachenbehauptung großen nichtwiedergutmachenden Schaden.

https://www.dr-schulte.de/rechtsgebiet/reputationsrecht/eugh-urheberrecht-reputationsfragen-des-internetrechts

Fazit: Macht zu besitzen, das Schicksal von anderen zu bestimmen ist brandgefährlich!

Jede und jeder Geschäftsbetreibende sollte konsequent im Internet nachsehen, welche Einträge über seine Person und insbesondere sein Geschäftsgebaren sich finden lassen. Stellt sich dabei heraus, dass unwahre Behauptungen oder sogar Beleidigungen darunter zu finden sind, sollten die Forenbetreiber sowie die jeweilige Suchmaschine auf Löschungen in Anspruch genommen werden. Für fairen Rat und zur Ersteinschätzung bei einer Reputationsstörung stehen Dr. Schulte und sein Team unter 030 22 19 220 20 und dr.schulte@dr-schulte.de zur Verfügung. Denn in Zeiten eines unser Leben allumfassenden Internets ist der geschäftliche Ruf im Internet fast noch wichtiger als der in der realen Welt.

Dr. Thomas Schulte

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Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1306 vom 22. Mai 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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